personenbedingte Kündigung bei Alkohol und Drogen
personenbedingte Kündigung bei und Drogen
Die personenbedingte Kündigung ist für den häufig mit einem Risiko verbunden, da diese in vielen Fällen kritisch vom und dann vom Arbeitsgericht überprüft wird. Die
krankheitsbedingte Kündigung ist ein Fall der personenbedingten Kündigung. In allen Fällen ist immer ein personenbedingter erforderlich.
Alkoholabhängigkeit oder Drogenabhängigkeit als Kündigungsgrund
Die Alkoholabhängigkeit und Drogenabhängigkeit sind grundsätzlich als personenbedingte Kündigungsgründe. Es gelten hier die
Grundsätze, die für eine “normale” personenbedingte Kündigung gelten. Die Leistungsausfälle müssen Folge der
Alkohol-/Drogenabhängigkeit sein.
negative Zukunftsprognose
Die eine personenbedingte Kündigung erforderliche negative Zukunftsprognose wird in der Regel schon bereits dann vorliegen, wenn der
Arbeitnehmer alkohol-/drogenabhängig und nicht therapiebereit ist.
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Der Arbeitgeber muss bei jeder pers…
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