Personalsuchmaschinen: Erste Verbotsurteile gegen Yasni & Co.
Allmählich rücken Personensuchmaschinen wie oder
123.people ins Visier der Justiz. In der Tat stöbern diese aus vielen Internetnischen Informationen zu einer Person und setzen diese
zu Persönlichkeitsprofilen zusammen. Dabei werden auch die Bücherwunschlisten von durchforstet und transparent gemacht, was schon manchen Kopf und Kragen gekostet hat. Nun klagen
erste Betroffene - und gewinnen:
LG Köln, Urteil vom 17. Juni 2009 - 28 O 662/08 (n.rkr.)
Eine Personensuchmaschine, die Informationen zu gesuchten Personen im aufspürt, kann sich nicht darauf berufen, dass ein bestimmtes Foto im Internet vorhanden und dessen
Nutzung daher von einer mutmaßlichen Einwilligung des Abgebildeten gedeckt sei
www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/veroeffentlichung-von-bildern-in-
personensuchmaschine-ohne-einwilligung-rechtswidrig-lg-koeln-urteil-vom- 29092009-az-28-o-66208.html
Über eine einstwewlige Verfügung, das LG in
dieser Frage erlassen hat, berichtet personensuche.blogger.de/stories/1286465/
Und im übrigen auch interessant:
OLG Hamm, Urteil v. 18.06.2009 - 1-4 U 53/09
Der Einsatz bei Yasni von versteckten Inhalten auf einer Intern…
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