Personalrat: Anspruch auf E-Mail und Intranet?

Der Personalrat kann - neben dem “schwarzen Brett” - Anspruch auf einen Zugang zu E-Mail und Intranet haben, wenn dies die übliche Kommunikationsart in der Dienststelle ist. Die Dienststellenleitung darf auch keine “Vorzensur” bei diesen Medien vornehmen. Wie bei Eingriffen am schwarzen Brett w…

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Erschienen 11. August 2008 auf http://blog.juracity.de.

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Personalrat: Anspruch auf E-Mail und Intranet? | blog.juracity.de

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