Entgeltliche Leistung zum Gesellschafter
Blickpunkt Recht & Steuern | 16. April 2008 — Für die Frage, ob im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 US…
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt für den Leistungsaustausch einen unmittelbaren, nicht aber einen inneren (synallagmatischen) Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt voraus. Dies gilt auch für Tausch und tauschähnliche Umsätze (§ 3 Abs. 12 UStG).
Ein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe liegt auch dann vor, wenn
eine Gesellschaft auf schuldrechtlicher Grundlage an ihre beiden Gesellschafter Leistungen gegen Entgelt erbringt undihr die beiden Gesellschafter in unmittelbarem Zusammenhang hiermit auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage Personal zur Verfügung stellen.Um eine Beistellung anstelle eines tauschähnlichen Umsatzes handelt es sich nur, wenn das vom jeweiligen Gesellschafter überlassene Personal ausschließlich für Zwecke der Leistungserbringung an den jeweiligen Gesellschafter verwendet wird.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. April 2010 – V R 10/08
Diese Beiträge dürften Sie ebenfalls interessieren:Umsatzsteuerfreie Personalgestellung durch ein KrankenhausVermietu… » Vollständiger ArtikelErschienen 30. Juni 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
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