Personalgespräch in der Praxis: „Nächstes Mal bringe ich das Gewehr mit“

Vielleicht sind manche Fälle auch nur durch die Presseberichterstattung so interessant (hier die Badische Zeitung). Sei es drum:

Der Arbeiter, der jetzt vor dem Arbeitsgericht Villingen (sind die mit den Maultaschen…) seinen Job verlor, hatte eine harte Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten und schloss diese mit den oben zitierten, waffenstarrenden Worten. Andere Länder, andere Sitten?

Nun sind wir nicht in Texas. Das heißt: Die wenigsten Leute haben auch wirklich ein Gewehr. Meist wird man das also geradezu als Spaß ansehen müssen, wenn auch ggf. als schlechten.

Irgendetwas scheint die Presse aber zu verschweigen, denn auch in Villingen ist – wie in Texas – diese Drohung wohl ernstgenommen worden. Die Zeitung berichtet:

„…Der Vorgesetzte rannte angsterfüllt in das Büro, …Es war zu befürchten, dass der Mitarbeiter wohl Zugang zu einer Waffe hätte haben können…“

Warum das zu befürchten stand, weiß man eben nicht. Der Vorgesetzte hat es ernstgenommen und war „angsterfüllt“. Das Arbeitsgericht fand, hier sei eine Kündigung auch nach 28 Jahren im Betrieb gerechtfertigt. Lassen da die Maultaschen und Emmely grüßen? Für eine seriöse Beurteilung reichen die Fakten hier nicht. Aber die Hardliner aus dem Süden haben mal wieder gezeigt, dass sie sich gegen die Behauptung stellen, dass Arbeitsgerichte dort …

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Themen: Praxis , Die Presse , Reuter , Job , Badische Zeitung , Alltag IM Arbeitsrecht
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 20. Oktober 2011 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.

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