Personalausweis mit Anlaufschwierigkeiten

Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Der neue Personalausweis zeichnet sich durch besondere Sicherheitsmerkmale aus. Diese sollen den Ausweis nicht nur zum fälschungssichersten Dokument der Welt machen, sondern ermöglichen vor allem den elektronischen Identitätsnachweis, der sich auf Wunsch seines Inhabers für das Internet freischalten lässt. Mit diesem elektronischen Identitätsnachweis des neuen Personalausweises soll eine einfache und sichere Online-Identifizierung möglich werden. Der neue Personalausweis kann auch als qualifizierte elektronische Signatur genutzt werden, um digitale Dokumente rechtsverbindlich, im Sinne des § 126 a BGB, zu unterschreiben. Es gibt keine Umtauschpflicht für die bisherigen Personalausweise und der alte Personalausweis gilt bis zum Ablauf seines Gültigkeitsdatum weiter.

Wer die elektronische Authentisierung über das Internet mithilfe des neuen Personalausweis nutzen möchte, benötigt die sogenannte AusweisApp (bis Juli 2010 Bürgerclient). Bei der ersten Version, die zum Download am 9. November 2010 angeboten wurde, stellte sich heraus, dass bei der Version 1.0.1 das AusweisApp aufgrund zweier Fehler in der Auto-Update-Funktion durch einen Angreifer Schadsoftware auf den Computer des Nutzers geladen werden kann. Derzeit ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bemüht diese Sicherheitslücke zu schließen.

Über dieses Problem hinausgehend, berichtete die ARD in ihrem Nachrichtenmagazin „Monitor“, dass der Rufname in der maschinenlesbaren Zone für Ämter und Behörden offenbar nicht mehr aufgeführt wird. Sollte ein Bürger mehrere Vornamen haben, droht ihm nun der Identitätsverlust. Für die Betroffenen kann das zu erheblichen Problemen vor allem bei Kfz-Zulassungsbehörden, Banken o…

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Themen: E-government , Bgb , Banken , Ausweis , Personalausweis , Bundesamt
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 19. November 2010 auf http://www.for-net.info/for-net-blog/.

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