Persönlichkeitsrecht - Gericht sperrt wikipedia.de

Besucher des deutschsprachigen Teils der Online-Enzyklopädie Wikipedia gelangten kürzlich nur auf Umwegen zu ihrem Ziel: Mit einstweiliger Verfügung des Amtsgericht Berlin vom 17. Januar 2006 (Az. 218 C 1001/06) wurde Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, über die Domain wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange sich dort der bürgerliche Name eines inzwischen verstorbenen Hackers wiederfindet. Seinen Ursprung nimmt [...]

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Themen: Deutschland , Wikipedia , Wikimedia , Ursprung

Erschienen 27. Januar 2006 auf http://www.agit-sh.de/dur/.

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