Persönliche Anmerkungen zum Mannesmannprozess

Die Volksseele kocht. Die Kleinen hängt man, die großen lässt man laufen.... Sogar führende Politiker beteiligen sich öffentlich an der Gerichtsschelte. Ich sage: Nicht derjenige, der am lautesten schreit hat Recht. Die Einstellung eines Strafverfahrens gem. § 153a Strafprozessordnung wird hunderttausendfach jedes Jahr praktiziert. Auch die sog. Kleinen können sich gegen Summen, die im Verhältnis zu ihren Einkünften stehen, "loskaufen". Dem Zorn liegt offensichtlich die falsche Annahme zu Grunde, dass die Angeklagten schuldig sind, sonst wäre ja keine Anklage erhoben worden. Der Fall "Hoyzer" zeigt das Gegenteil. Hier hat sogar die Bundesanwaltschaft Freispruch beantragt. Solange die Angeklagten nicht rechtskräftig verurteilt wurden, sind sie im Rechtssinne unschuldig. Von einem Unschuldigen 2 Mio Euro zu verlangen, ist schon ein großes Opfer. Dem Zorn liegt offensichtlich die weitere falsche Annahme zu Grunde, dass jedes moralisch verwerfliche oder anrüchige Verhalten durch ein Gesetz mit Strafe bedroht ist. Dem ist nicht so. Zudem ist der Untreue-Paragraph einer der schwierigsten Straftatbestände, die es gibt. Der Mannesmannprozess hätte hier für Rechtsklarheit sorgen können. Aber es ist nicht Aufgabe von Angeklagten der Rechtswissenschaft zu dienen. Es geht primär um Menschen, die ein Recht darauf haben, in absehbarer Zeit zu erfahren, ob sie sich str…

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Themen: Sage

Erschienen 30. November 2006 auf http://philorama.blogspot.com.

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