Perlentaucher: LG nickt Kurzzitate ab - Aktien der CP-Blogs im freien Fall

Auch die ZEIT berichtet nun über das Perlentaucherurteil des LG Frankfurt am Main (Urt. v. 23.11.2006, Az. 2-03 O 172/06, und wir wollen uns einen kleinen Tauchgang nicht ersparen: Wer journalistische Perlen, die anderswo gewachsen sind, sucht und auf sie aufmerksam macht, sie aber nicht eins zu eins kopiert, ist kein Dieb. So lautet das heutige Urteil des Frankfurter Landgerichts im Streitfall Frankfurter Allgemeine Zeitung und Süddeutsche Zeitung gegen den Internet-Dienst Perlentaucher.de. Damit kommt der überwiegende Teil der Blawgosphäre ganz gut weg, denn das pointierte und kommentierte Zitat kann mittlerweile wohl mit Fug und Recht als eigene anerkannte Werkform betrachtet werden. Für einige Kollegen wird's jetzt natürlich eng, denn entscheidend ist der Umfang des Textzitats: Entscheidungsgründe: ... Eingriffe in die urheberrechtlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte gemäß §§ 16, 17 UrhG scheitern bereits daran, dass es an einer 1:1-Dokumentation von Textauszügen fehlt. Übernomm…

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Themen: Rechtsprechung , Frankfurt , Aktien , Frankfurter Allgemeine Zeitung , Perlentaucher

Erschienen 26. November 2006 auf http://www.jurabilis.de.

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Kurzzitate: Perlentaucher: LG nickt Kurzzitate ab - C&P-Blog-Aktien im freien Fall

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