Perfekte Anonymisierung eines veröffentlichten Urteils

LG Wuppertal, Beschluss vom 19.10.2010, veröffentlicht bei JurPC (Web-Dok. 181/2010), zur Straflosigkeit der Nutzung eines unverschlüsselten WLAN-Netzwerks: Dieser Argumentation schließt sich die Kammer an. Sofern das Amtsgericht X demgegenüber in einer Entscheidung aus dem Jahr 2007 (AG X, Urteil vom 03.04.2007, Az: 22 Ds 70 Js) in einem vergleichbaren Sachverhalt noch eine Strafbarkeit nach §§ 89 S. 1, 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG angenommen hatte, ist diese Entscheidung nicht überzeugend, da hierbei nicht berücksichtigt wurde, dass der Nutzer eines offenen WLAN selbst den maßgeblichen Kommunikationsprozess auslöst. Das Abhörverbot im TKG dient, wie sich schon aus der …

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Themen: Rechtsprechung , Humbug , Tkg , Amtsgericht , Wuppertal

Erschienen 10. November 2010 auf http://www.jurabilis.de.

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AG Zeven: Nutzung eines offenen WLAN strafbar

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