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Peinlicher Fehler der städtischen Ordnungshüter

am 28.02.2007 von http://www.woetzel-online.info/

Die Geburtswehen dauerten lange, die Proteste waren groß: Erst nach vielen Diskussionen konnte der Würzburger Stadtrat im vergangenen Jahr die neue Sicherheitsverordnung und Sicherheitssatzung verabschieden. Inzwischen sorgt das städtische Regelwerk für Unmut bei der Justiz. Das Amtsgericht Würzburg hat jetzt zwei Bußgeldverfahren wegen Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit eingestellt. Genau genommen ist nicht das neue Stadtrecht, sondern ein Faltblatt des Würzburger Ordnungsreferats für die Unstimmigkeiten verantwortlich. In dem Flyer erklärt die Behörde unter der Überschrift „Aktion Saubere Stadt“, welche Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit verboten sind und welche Bußgelder für Verstöße drohen. Darin heißt es unter anderem, Alkoholgenuss sei auch weiterhin in der Öffentlichkeit erlaubt, „wenn dadurch die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist“. Auf diese Formulierung beruft sich ein 36-jähriger Würzburger, der zwei Bußgeld-Bescheide über jeweils 50 Euro kassierte, weil er mehrfach auf dem Bahnhofsvorplatz mit seinen Kumpels Bier getrunken hat. Dadurch sei die Sicherheit und Ordnung auf keinen Fall gefährdet gewesen, betonte der 36-Jährige vor dem Amtsgericht: „Es ist vorsätzlicher Betrug der Stadt, wenn sie so einen Flyer herausbringt und dann trotzdem abkassiert.“ Die Rechtsgrundlage für die beiden Bußgeldbescheide ist in der aktuellen Fassung der städtischen Satzung „für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen“ zu finden. Darin wird für Bahnhofsvorplatz, Kaiserstraße und Barbarossaplatz ein Alkoholverbot ausgesprochen. Der Konsum alkoholischer Getränke ist damit in diesem Bereich eine nicht erlaubte Sondernutzung.  So wurde es auch den Polizisten mitgeteilt, die Anfang September vor dem Bahnhof eine Alkohol-Sonderkontrolle durchführten: „Wir sollten dort das Alkoholverbot durchsetzen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen schreiben“, sagte Polizeihauptmeister Wolfgang …

Rathaus: Das Bußgeld war berechtigt

schreibmaschine / „Nur Fehlverhalten, das der Allgemeinheit schadet, wird auch geahndet“, teilte der städtische Pressesprecher Ole Kruse gestern als Reaktion auf den Artikel „Peinliche Sache für die Stadt“ mit. Darin hatte ich bericht…

Umweltamt will 500 Euro Bußgeld für rechtmäßig gefällte Blaufichte

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Auch ein Dienstgeheimnis ist ein Privatgeheimnis

schreibmaschine / Weil sie nach einer Ausschreibung einen unterlegenen Bieter über Details des Gewinner-Angebots informiert hat, musste sich eine ehemalige Sachbearbeiterin des Würzburger Entwässerungsbetriebes vor dem Amtsgericht verantworten. Das Urte…

Sparsamer Bürgermeister muss zahlen

schreibmaschine / Weil er der Gemeindekasse 5.000 Euro Kosten ersparen wollte, muss der Bürgermeister einer Marktgemeinde im Kreis Würzburg jetzt in die eigene Tasche greifen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 56-Jährigen „Unerlaubtes Betreiben ei…

Army-Drill für die zwölfjährige Stieftochter

schreibmaschine / Militärischer Drill für eine Zwölfjährige: Weil er seine Stieftochter aus erzieherischen Gründen wie einen Armee-Rekruten behandelt hat, muss ein 31-jähriger US-Amerikaner aus dem Kreis Würzburg 8.000 Euro Geldbu&sz…

Korruptionsprozess: Sechseinhalb Jahre Haft

schreibmaschine / Hohe Strafe für einen korrupten städtischen Angestellten: Wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Untreue hat das Würzburger Landgericht am Donnerstag den ehemaligen Leiter des Tiefbau-Amtes der Stadt Bad Neustadt/Saale zu sechseinh…

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Patrick Wötzel

Gerichtsberichterstatter, Lokaljournalist, Sportreporter - Revier: Würzburg

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