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Pech für Günni

am 22.08.2008 von http://ra-melchior.blog.de

Die Newsredaktion Golem berichtet via magnus.de

Der vor allem durch seine Abmahnungen bekannte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat im Streit mit der Zeitung taz die Berufung verloren und muss Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von 5.000 Euro bezahlen.
Ausgangspunkt für den Streit war eine Bestätigungs-E-Mail für den Newsletter der taz, die Gravenreuth erhielt. Um das kostenlose Abonnement abzuschließen hätte Gravenreuth dies durch eine Antwort bestätigen müssen. Doch Gravenreuth sah bereits durch dieses übliche Verfahren seine Persönlichkeitsrechte verletzt und mahnte die taz ab, samt Kostennote über 600 Euro, wie bei der taz nachzulesen ist. Zunächst hatte Gravenreuth Erfolg und konnte eine einstweilige Verfügung gegen die taz erwirken, ...
Die einstweilige Verfügung hatte keinen Bestand, …

Vorher bei http://ra-melchior.blog.de (RA J. Melchior, Wismar)

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