Pech für Familienministerin: Kein Mutterschutz für Kristina Schröder
Im ersten Moment ist es schwer zu glauben, was in solchen und ähnlichen Schlagzeilen der Presse steht. Politiker schöpfen doch bei allem aus dem Vollen – könnte man zumindest annehmen. Oder vielleicht doch nicht? Aber warum muss die sich in guter Hoffnung befindende Spitzenpolitikerin auf Vergünstigungen verzichten, von denen die meisten schwangeren Berufstätigen profitieren?
Der Focus berichtet: Als Bundesministerin steht Kristina Schröder laut Gesetz in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und eben nicht in einem Arbeitsverhältnis. Einen Arbeitgeber im klassischen Sinne, so wie viele von uns, hat sie nicht und kommt darum auch nicht in den Genuss arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften. Also ohne Verlust des Mandats kein Eltergeld, keine Elternzeit, keine anschließende Teilzeit usw. Parlamentarier sind nur ihrem Gewissen verpflichtet und können sich, da sie keinen Arbeitszeiten unterliegen, ihre Zeit selbst einteilen. So plant Kristina Schröder, zwar in der üblichen Mutterschutzzeit zu Hause zu bleiben. Währenddessen lässt sie ihr Amt aber nicht ruhen, sondern trifft wichtige Entscheidungen eben von…
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Erschienen 21. Januar 2011 auf http://blog.betriebsrat.de.
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