Pauschale Abschläge von Heizkosten unzulässig
Wohnen Langzeitarbeitslose in einer unangemessen teuren Mietwohnung, haben sie gleichwohl Anspruch auf volle Übernahme ihrer Heizkosten, solange ein Wohnungswechsel nicht verlangt werden kann und sie die Höhe der Heizkosten nicht beeinflussen können. Eine pauschale Begrenzung der Kostenübernahme auf die Heizkosten einer kleineren Wohnung ist unzulässig.
Dies entschied das Sozialgericht (SG) Dortmund mit Urteil vom 13.03.2006 (Az.: S 29 AS 176/05, rechtskräftig) im Falle einer 37-jährigen Arbeitslosen aus Schmallenberg, die mit ihrem jugendlichen Sohn in einer 93 qm großen Mietwohnung lebt. Die Stadt Schmallenberg erklärte sich bereit, während einer Übergangszeit von sechs Monaten die Kaltmiete von 375,- Euro zu tragen, kürzte jedoch die Heizkostenpauschale von 60,- auf 45,60 Euro. Der Hochsauerlandkreis wies den Widerspruch der Klägerin als unbegründet zurück: Die Heizkosten seien ab sofort auf diejenigen einer für zwei Personen angemessenen Wohnung mit 60 qm Wohnfläche zu begrenzen.
Das Sozialgericht Dortmund verurteilte den Hochsauerlandkreis zur Erstattung der tatsächlich anfallenden Heizkosten. Die pauschale Kürzung sei rechtswidrig. Solange es der Klägerin nicht möglich oder nicht zuzumuten sei, durch einen Wohnungswechsel die Aufwendungen zu senken, müsse der Grundsicherung…
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mfg
yusuf
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