Paukenschlag aus Karlsruhe - Die Grenzen der Auslegung

Mit einem Paukenschlag hat das BVerfG (Beschluss v. 25.01.2011 - 1 BvR 918/10; 5: 3 Stimmen) einen wichtigen Baustein der Rechtsprechung des BGH zum nachehelichen Unterhalt als verfassungswidrig gekippt.

Um was geht es?

Ausgangspunkt ist der auch bei der Unterhaltsreform unverändert gelassene § 1578 BGB:

(1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen.

Was geschieht, wenn der seiner Exfrau unterhaltsverpflichtete Ehemann wieder heiratet?

Erstmals mit seinem Urteil vom 30.07.2008 - XII ZR 177/06 (= NJW 2008, 3213) vertrat der BGH die Theorie der Wandelbarkeit der ehelichen Verhältnisse und wandte bei der Berechnung des Unterhalts der geschiedenen Frau die sogenannte Drittelmethode oder Dreiteilungsmethode an.

Dabei werden die Einkommen des Mannes und beider Ehefrauen addiert und die Summe durch 3 geteilt. Dieses Drittel ist dann abzüglich eines Eigenverdienstes der Exfrau deren Unterhaltsanspruch. Mittels einer Kontrollrechnung stellte der BGH sicher, dass der geschiedene Ehegatte maximal in der Höhe Unterhalt erhielt, die sich ergäbe, wenn der Unterhaltspflichtige nicht erneut geheiratet hätte.

Die Drittelmethode führte zu einer erheblichen Verschlechterung der Stellung der geschiedenen Ehefrau.

Beispiel:

Einkommen Mann: 3000 €; Einkommen Frau: 1.000 €. Herkömmliche Berechnung: (3000 – 1000), davon 3/7 = 857,14 € Unterhaltsanspruch.

Heiratet der Mann wieder und hat die neue Ehefrau kein Einkommen ist nach der Drittelmethode (unter Vernachlässigung von Synergieeffekten des Zusammenlebens von Mann und neuer Ehefrau) zu rechnen:

3.000 + 1.000 + 0 = 4.000

davon 1/3 = 1.333 = Bedarf; 1333 - 1.000 Eigeneinkommen = 333 € Unterhaltsanspruch.

Das BVerfG führt aus, diese Art der Unterhaltsberechnung sei mit keiner der geläufigen Auslegungsmethoden aus dem Gesetzestext zu entnehmen.

Sie {die Drittelmethode} verlässt die nach §§ 1569 ff. BGB zur Prüfung nachehelicher Unterhaltsansprüche vo…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Karlsruhe , Grenzen , Hopper , Nachehelicher Unterhalt , Drittelmethode , Wandelbarkeit Der Ehelichen Verhältnisse , Unterhalt Drittelmethode
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 12. Februar 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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