“Patienten in Geiselhaft”

Die Klage eines Facharztes gegen die „Geiselhaft“-Äußerung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ist endgültig gescheitert. Das OLG Karlsruhe wies am Freitag die Berufung des Mediziners zurück, der mit seinem Unterlassungsantrag bereits vor dem LG Freiburg ohne Erfolg geblieben war. Der Arzt wollte Schmidt die Behauptung verbieten lassen, dass Ärzte durch ihre Proteste gegen die Gesundheitsreform Patienten in Geiselhaft genommen hätten.

Der Mediziner hatte sich am 4. Dezember 2006 an einem bundesweiten Protesttag gegen die Gesundheitsreform beteiligt, an dem viele Arztpraxen und Apotheken geschlossen blieben. Schmidt sagte damals in einem Radiointerview, es ärgere sie, „wenn Patienten oder kranke Menschen in Geiselhaft genommen werden für Forderungen nach mehr Geld“.

Nach Auffassung des OLG scheitert ein Unterlassungsanspruch daran, dass der Kläger durch die Äußerung „nicht als Individuum betroffen“ sei. Schmidt habe zwar zweifellos den Teil der Ärzte als „Geiselnehm…

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Themen: Rechtsprechung , Ulla Schmidt

Erschienen 13. April 2007 auf http://log.handakte.de/.

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