Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marke – Das Schutzrechtsquartett

Patente sind bekannt, Marken auch - aber was genau kann durch Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster geschützt werden? Was ist der Unterschied zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster? Kann man Firmennamen patentieren? Gibt es ein Weltpatent? Georg Puchberger, Patentanwaltskandidat bei Patentanwälte Puchberger, Berger & Partner fasst die wesentlichen Eigenschaften und Anwendungen zusammen. Eine Analyse der Google Suchanfragen, die User auf unsere Website führen, zeigen zwei Tatsachen: 1. Es besteht ein grundsätzliches Interesse am Schutz von geistigem Eigentum. 2. Es bestehen Unklarheiten über den Einsatz und die Wirkung der unterschiedlichen Schutzrechte. Hier ein kleiner Auszug: • Was kostet ein Weltpatent? • Wie patentiere ich einen Firmennamen? • Wo melde ich ein Kochrezept zum Geschmacksmuster an? Gleich vorweg: Firmennamen kann man nicht patentieren, es gibt kein „Weltpatent“ und Geschmacksmuster stehen in keinem Zusammenhang mit dem menschlichen Geschmackssinn. Patente schützen technische Erfindungen in einem gewissen zeitlichen und geographischen Rahmen. Beispiele sind: • Erzeugnispatente (Gegenstände, Vorrichtungen, Anordnungen mehrerer Gegenstände, Stoffe, Stoffgemische, Mittel, Arzneimittel etc.), • Verfahrenspatente (Herstellungsverfahren, Arbeitsverfahren etc.), • Verwendungspatente (Verwendung eines bekannten Wirkstoffes für einen anderen therapeutischen Zweck, Verwendung einer bekannten Vorrichtung in einem anderen technischen Gebiet) • Kombinationserfindung gg. Aggregation (z.B. Implementierung einer Fotokamera in einem Mobiltelefon) Gesetzgeberische Grundidee eines Patents ist es, den Erfinder dazu zu bewegen seine Erfindung der Öffentlichkeit Preis zu geben um sie so der Wissenschaft zur Weiterentwicklung zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug bekommt der Erfinder eine Art kommerzielles Verwertungsmonopol das aber zeitlich und auf den jeweiligen Staat begrenzt ist. Es gibt nationale Patente wie beispielsweise österreichische Patente, deutsche Patente, US Patente, chinesische Patente usw. und regionale Patente z.B. das europäisch Patent. Ferner gibt es überregionale / internationale Patent-Anmeldungen - insbesondere die sogenannte PCT-Anmeldung. Letztere wird oft mit dem Mythos des Weltpatents verwechselt. Das PCT-Verfahren ist jedoch nichts anderes als ein standardisiertes Patentanmeldungsverfahrenen für ca. 140 Länder, welches in weiterer Folge zu einzelnen nationalen Patenten führt. Patente werden für technische Erfindungen erteilt, die zumindest • neu, • erfinderisch und • gewerblich anwendbar sind. Die drei Voraussetzungen werden von den Patentämtern geprüft – und das kann dauern. Nämlich etwa ein bis drei Jahre von der Anmeldung bis zur Erteilung. Die maximale Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre. Will man einen schnelleren Schutz haben, so bietet das Gebrauchsmuster eine adäquate Möglichkeit. Bei diesem wird in der Regel nicht geprüft sondern einfach registriert. Es gelte…

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Themen: Google , Mobiltelefon , Marke , IP , Berger , Patent , Lte , Erfindungen , Patentanwalt , Georg Puchberger

Erschienen 12. Januar 2011 auf http://www.patentanwalt.cc.

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