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Passivraucher dürfen kündigen

am 09.05.2007 von LawBlog

Wer am Arbeitsplatz passiv rauchen muss und sich nicht dagegen schützen kann, darf sein Arbeitsverhältnis kündigen, ohne dass beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit …

LSG Hessen: Zwang zum Passivrauchen ist Kündigungsgrund

Rechtblog / Arbeitnehmer, die sich an ihrem Arbeitsplatz vor dem Passivrauchen nicht schützen können und deren Arbeitgeber dagegen keine Abhilfe schafft, können das Beschäftigungsverhältnis lösen und haben sofortigen Anspruch auf Ar…

Blauer Dunst

Selzers Law / Landessozialgericht Hessen Urteil vom 11.10.2006, Az.: L 6 AL 24/05, BeckRS 2007, 41705). Ein Arbeitnehmer , der sich an seinem Arbeitsplatz vor Passivrauchen nicht schützen kann und dessen Arbeitgeber dagegen trotz Beschwerden keine Abhilfe sc…

Mieter dürfen rauchen

LawBlog / Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Der Vermieter kann deshalb am Ende des Mietverhältnisses keine Kosten verlangen, die er für die Beseitigung von Nikotinrückständen aufgewendet hat. Ein interessantes Urteil des Bun…

BSG: Keine Sperrzeit bei Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis

Rechtblog / Das Bundessozialgericht hat am 12. Juli 2006 entschieden, dass eine Sperrzeit nicht eingetreten ist, weil die Klägerin sich trotz des Abschlusses eines befristeten Arbeitsvertrages auf Grund ihres Wechsels in ein anderes berufliches Betätigungsfeld…

Passivrauchen als Kündigungsgrund

Blickpunkt Recht & Steuern / Arbeitnehmer, die sich an ihrem Arbeitsplatz vor dem Passivrauchen nicht schützen können und deren Arbeitgeber dagegen keine Abhilfe schaffen, können das Beschäftigungsverhältnis lösen und haben sofortigen Anspruch auf A…

Passivrauchen als Kündigungsgrund

Blickpunkt Recht & Steuern / Arbeitnehmer, die sich an ihrem Arbeitsplatz vor dem Passivrauchen nicht schützen können und deren Arbeitgeber dagegen keine Abhilfe schaffen, können das Beschäftigungsverhältnis lösen und haben sofortigen Anspruch auf A…

Verwirklichung der Religionsfreiheit rechtfertigt nur ausnahmsweise Aufgabe des Arbeitsplatzes

Recht und Alltag / Die Aufgabe des Arbeitsplatzes zur Verwirklichung der Religionsfreiheit stellt nur dann einen wichtigen Grund dar und verhindert den Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn die Verwirklichung der Religionsfreiheit schwerer wiegt als die…

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RA Udo Vetter

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