Partner von Beamten fühlen sich benachteiligt
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Die vor dem Standesamt eingetragene Lebenspartnerschaft zweier Menschen gleichen Geschlechts ist rechtlich noch immer umstritten. Das
zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg (AZ: 2 K 4145/06); es hat dem Lebenspartner eines Beamten bereits vor
dessen Tod die Pension verweigert. Das noch nicht rechtskräftige Urteil löste beim Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
Zorn aus.
Arnulf Sensenbrenner, der des
NRW-Landesverbandes sagte gestern: „Die Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartner ist nur für Arbeiter und Angestellte
geregelt. Für Partner, die mit einem Beamten leben, gibt es aber keine Pension“. Das sei ungerecht und nicht nachvollziehbar.
Für die Arnsberger Richter schon: Das Beamtenversorgungsgesetz, sagen sie, begünstigt die Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften
– und so was sei „mit dem höherrangigen Recht vereinbar“. LSVD-Sprecher Sensenbrenner hält dagegen: „Das Urteil dokumentiert einmal
mehr die nicht länger hinnehmbare Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern“. Bei gleichen Pflichten müsse es auch gleiche
Rechte geben.
So hatte es auch das Bundesarbeitsgericht vor vier Jahren gesehen (AZ: 6 AZR 101/03). Und einem homosexuellen Krankenpfleger in
Remscheid einen “Verheiratetenzuschlag” zugesprochen: Auch die eingetragene Lebenspartnerschaft bedeute einen “neuen Familiens…
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