Partikelfilter-Nachrüstung von Diesel-Pkw
Die Bundesregierung will die Nachrüstung von dieselbetriebenen Pkw mit Russpartikelfiltern steuerlich fördern. Dazu hat sie einen
Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht. Halter von Diesel-Pkw, die bis
Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, sollen bis Ende 2009 einen Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro erhalten, wenn sie
nachweisen, dadurch durch den Filtereinbau bestimmte Grenzwerte bei den Feinstaubemissionen eingehalten werden. Nach Angaben der
Regierung wird der Wert der Steuerbefreiung etwa die Hälfte der Nachrüstungskosten abdecken.
Für besonders emissionsarme Diesel-Pkw, die bereits im vergangenen Jahr nachgerüstet wurden oder noch bis Ende März dieses Jahres
nachgerüstet werden, erhalten die Halter frühestens zum 1. April die Steuerbefreiung. Da die Finanzämter die Förderung nicht allein
aufgrund der vorliegenden Fahrzeugdaten vornehmen können, sollen die Zulassungsbehörden die Fördervoraussetzungen feststellen und den
Finanzämtern mitteilen. Bei einem Wechsel des Halters soll der neue Eigentümer eine noch nicht abgelaufene Befreiung übernehmen
können.
Für nicht nachgerüstete Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, sowie für neue Pkw, die den voraussichtlichen
Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 Gramm pro Kilometer nicht einhalten, soll es einen Zuschlag von 1,20 Euro je 100
Kubikzentimeter Hubraum geben. Nicht betroffen von diesem Zuschlag sind laut Regierung bereits im Verkehr befindliche und neu
zugelassene Pkw, deren Schadstoffemissionen den Grenzwertanforderungen der Euro-4-Abgasnorm genügen und deren Partikelausstoß den
“anspruchsvollen Grenzwert” von 0,005 Gramm pro Kilometer anstelle von 0,025 Gramm nicht überschreitet. Von den erwarteten
Steuermindereinnahmen in Höhe von 120 Millionen Euro sollen 115 Millionen Euro durch den vom 1. April dieses Jahres bis Ende März
2011 befristeten Zuschlag für nicht nachgerüstete Diesel-Pkw gegenfinanziert werden, sodass den Ländern, denen die Kfz-Steuer
zufließt, unter dem Strich Steuermindereinnahmen von 5 Millionen Euro verbleiben.
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