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Parteibuch: Doppel-Abmahnung mit Spaßfaktor

am 31.10.2006 von http://www.ra-blog.de

Marcel Bartels, Abmahnungsempfänger der Woche, des Monats und überhaupt, wurde kürzlich vom IV-Verlag Unterhaching, einem Vertragsverlag der International Police Association (IPA, siehe LKA Niedersachsen), abgemahnt. Grund: Ein Eintrag im Parteibuch-Wiki und ein Beitrag über “IPA, IV-Verlag, Politiker, Cold-Calling und vermutlich ziemlich lukrative Geschäfte mit ziemlich xxxxxxxxx Anzeigen“.
Mit einer vorgefertigten Unterlassungserklärung sollte er erklären, die geschäftliche Bezeichnung “IV-Verlag” und “Informations- und Verlagsgesellschaft” nicht mehr in seinen Metatags zu verwenden. Als Gegenstandswert hatten die Anwälte 25.000 Euro - in Worten: fünfundzwanzigtausend - angesetzt.
Im Abmahnschreiben kritisierte, aber nicht in der vorgefertigten Unterlassungserklärung enthaltene, Äußerungen über den IV-Verlag hat Marcel Bartels durch “xxxxxxx” ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt der Angelegenheit sind die Äußerungen also weg, auf Juristendeutsch: Unterlassen.
Marcel Bartels beauftragte seinen Anwalt Sebastian Wolff-Marting (Sewoma) mit einer Gegenabmahnung, woraufhin sich der überzogene Streitwert glücklicherweise als “offensichtliches Büroversehen” herausstellte.
Die Sache geht aber noch weiter… Gestern erhielt RA Wolff-Marting nochmals ein Fax von der gegnerischen Anwaltskanzlei, das sich auf ein Schreiben bezieht, dass Marcel Bartels bisher nicht erhalten hat. Die zuvor geforderte Unterlassungserklärung wird für gegenstandslos erklärt, dafür aber eine neue Unterlassungserklärung gefordert. Diesmal soll Marcel Bartels es unterlassen, unwahre geschäftsschädigende Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Die Behauptungen, auf die man sich bezieht, sehen allerdings, wie oben schon erwähnt, etwa so aus “xxxxxx xxxx xx xxxxxx”.
Nein, ich schreibe jetzt nichts zu Murphy’s Law.

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