Parlamentarische Arbeit oder: wie man es nicht macht

Die inhaltliche Arbeit der Bundestagsfraktionen irritiert mich.

Zur Vorgeschichte: im Jahr 2007 wurde § 417 SGB III im Rahmen eines “Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen” geändert. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu:

Die Bundesregierung will die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter erhöhen, eine bessere Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt und eine deutliche Erhöhung der Teilnahme an beruflicher Weiterbildung erreichen. Integration und Verbleib älterer Menschen in Erwerbstätigkeit sind durch den gezielten Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zu unterstützen. [Quelle: BT-Drs. 16/4371, S. 1]

Trotzdem hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, die Unterstützung des Arbeitgebers für die Freistellung seiner Arbeitnehmer für eine Wieterbildung auslaufen zu lassen. Klingt erstmal etwas inkonsequent für den Gesetzentwurf aus dem Hause Scholz.

Andererseits betrifft die Förderung ja die Arbeitgberseite, genauer den mittelständischen Arbeitgeber, weshalb die CDU/CSU-Fraktion als Ansprechpartner für den Hintergrund der (Nicht-)Neuregelung gut geeignet erscheint.

Jetzt erreichst Du da niemanden mehr…

…verrät mir mein Spitzel in Berlin. Um 17.30 Uhr. In der Sitzungswoche. Leider auch am folgenden Vormittag nicht. Und am Mittag. Und Nachmittag.

Also die zweite Wahl: FDP. Das Büro des sogenannten “Sprecher für Arbeitsrechtpolitik” verweist mich an die Regierungsparteien.

Die haben das Gesetz doch gemacht. Wir haben damit nichts zu tun.

Ah ja. Ausschußarbeit scheint nicht so die Stärke der Liberalen zu sein.

Schließlich hilft mir dann doch noch ein netter Mitarbeiter eines CDU-Mannes weiter. Wegen der “Notbesetzung” im Bundestag (bei vier Arbeitstagen lohnt es sich nicht, ins Büro zu kommen) solle ich es doch bitte im BMAS versuchen.

Endlich habe ich eine Antwort. Sie ist kurz (nein, das stimmt schon so), für den Arbeitgeber im speziellen Fall unbefriedigend (er bekommt keinen Zuschuß dafür, daß er auf seinen Arbeitnehmer verzichtet) aber verläßlich. Das nächste Mal sollte man vielleicht direkt im Ministerium anrufen. Macht irgendwie auch Sinn.

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Themen: Juristisches , Sgb Iii

Erschienen 25. März 2008 auf http://kleinblog.com/.

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