Parlamentarische Arbeit oder: wie man es nicht macht
am 25.03.2008 von Kleinblog | David Klein
Die inhaltliche Arbeit der Bundestagsfraktionen irritiert mich.
Zur Vorgeschichte: im Jahr 2007 wurde § 417 SGB III im Rahmen eines “Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen” geändert. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu:
Die Bundesregierung will die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter erhöhen, eine bessere Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt und eine deutliche Erhöhung der Teilnahme an beruflicher Weiterbildung erreichen. Integration und Verbleib älterer Menschen in Erwerbstätigkeit sind durch den gezielten Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zu unterstützen. [Quelle: BT-Drs. 16/4371, S. 1]
Trotzdem hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, die Unterstützung des Arbeitgebers für die Freistellung seiner Arbeitnehmer für eine Wieterbildung auslaufen zu lassen. Klingt erstmal etwas inkonsequent für den Gesetzentwurf aus dem Hause Scholz.
Andererseits betrifft die Förderung ja die Arbeitgberseite, genauer den mittelständischen Arbeitgeber, weshalb die CDU/CSU-Fraktion als Ansprechpartner für den Hintergrund der (Nicht-)Neuregelung gut geeignet erscheint.
Jetzt erreichst Du da niemanden mehr…
…verrät mir mein Spitzel in Berlin. Um 17.30 Uhr. In der Sitzungswoche. Leider auch am folgenden Vormittag nicht. Und am Mittag. Und Nachmittag.
Also die zweite Wahl: FDP. Das Büro des sogenannten “Sprecher für Arbeitsrechtpolitik” verweist mich an die Regierungsparteien.
Die haben das Gesetz doch gemacht. Wir haben damit nichts zu tun.
Ah ja. Ausschußarbeit scheint nicht so die Stärke der Liberalen …
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