Verwendung einer Mini-Parkscheibe nicht erlaubt
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 22. November 2011 — Wer zum Nachweis der Parkdauer eine Parkscheibe verwendet, die um ein Vielfaches kleiner ist als die vom deutschen Gesetzgeber …
Mit einer 5-Euro-OWi musste sich das OLG Brandenburg befassen. Grund: Zu kleine Parkscheibe!
Das Amtsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass der Betroffene gegen § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVO verstoßen und damit gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 13 OWiG ordnungswidrig gehandelt hat: Er hat sein Fahrzeug geparkt, obwohl darin eine durch entsprechendes Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe nicht gut lesbar im Sinne der Norm angebracht war. § 13 Abs. 2 Satz 1 StVO schreibt aufgrund der ausdrücklichen Verweisung auf „Bild 318“ die Verwendung einer dem Bild 318 (Anlage 3, Abschnitt 3 Nr. 11, zu § 42 Abs. 2 StVO) entsprechenden Parkscheibe vor, die Abmessungen von 110 mm x 150 mm aufweist. Damit ist der Begriff „Parkscheibe“ gesetzlich definiert. Anderweitige Zeitnachweise über die Parkdauer sind nicht zugelassen. Dies gilt jedenfalls für den vom Betroffenen verwendeten Parknachweis, der zwar in seiner Gestalt einer Parkscheibe nach der Straßenverkehrsordnung entspricht, jedoch nach den insoweit nicht angefochtenen Feststellungen lediglich 40 mm x 60 mm und damit um ein Vielfaches kleiner ist. Es entspricht dem Sinn und Zweck des Gesetzes, dass eine Parkscheibe eine gewisse Mindestgrößte aufzuweisen hat, die ein problemloses Ablesen der eingestellten Zeit ermöglicht und eine wirksame Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Höchstparkdauer durch die Beachtung einheitlich normierter Vorkehrungen zuverlässig zu gewährleisten vermag.
Entgegen der vom Betroffenen vertretenen Auffassung genügt auch ein am Fahrzeug angebrachter handschriftlicher Zettel mit der Ankunftszeit nicht den Anforderungen an die Verwendung einer Parkscheibe gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 StVO (vgl. AG Winsen NZV 1994, 293). Ferner ist anerkannt, dass beim Parken ohne Benutzung einer vorgeschriebenen Parkscheibe auch dann ein Verstoß gegen § 13 Abs. 2 Satz 1 StVO vorliegt, wenn sich der Fahrzeugführer an die vorgeschriebene zeitliche Beschränkung hält (vgl. BayObLG NJW 1965, 60, 61; OLG Düsseldorf - Beschl. v. 16. Mai 1989 - 5 Ss OWi 190/89, zit. nach Juris).
Das Amtsgericht hat ohne durchgreifenden Rechtsfehler fahrlässiges Handeln des Betroffenen zugrunde gelegt: Jedenfalls i…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. August 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 22. November 2011 — Wer zum Nachweis der Parkdauer eine Parkscheibe verwendet, die um ein Vielfaches kleiner ist als die vom deutschen Gesetzgeber …
Strafverteidigung | 8. August 2011 — Wer zum Nachweis der Parkdauer eine Parkscheibe verwendet, die erheblich kleiner ist als die vom deutschen Gesetzgeber vorgesch…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 4. August 2011 — Das OLG Brandenburg meldet mit PM v. 02.08.2011: “Verwendung einer Mini-Parkscheibe nicht erlaubt “Wer zum Nachweis der…
Schadenfixblog | 26. Juli 2010 — Jeder kennt sie – fast jeder hat sie! Die Rede ist von der guten alten Parkscheibe. Richtig eingestellt kann Sie Zeit und Koste…
Rechtslupe | 17. August 2011 — Wer zum Nachweis der Parkdauer eine Parkscheibe verwendet, die erheblich kleiner ist als die vom deutschen Gesetzgeber vorgesch…
Schadenfixblog | 2. September 2011 — Brandenburg/Berlin (DAV). Die gesetzlich vorgeschriebene Größe einer Parkscheibe muss eingehalten werden. Ansonsten droht ein B…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 7. August 2011 — Wer eine zu kleine Parkscheibe einsetzt, muss mit einem Bussgeld rechnen – das hat das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 02.08.…
LawBlog | 22. November 2011 — Wer eine zu kleine Parkscheibe verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entsch…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 7. August 2011 — Wer eine zu kleine Parkscheibe einsetzt, muss mit einem Bussgeld rechnen – das hat das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 02.08.…
ElbeBlawg | 2. August 2006 — Wer in einem Wagen mit deutschen Kennzeichen eine ausländische Parkscheibe benutzt, riskiert ein Knöllchen. Darauf weist der AD…