Parken streng verboten

Vorab zum Bild: Hinter dem grünen Zaun, vor dem das Auto steht, ist keine Einfahrt. Sondern eine Fußgängertreppe. Zwischen Auto und Zaun ist ein Gehweg.

Trotzdem maulte mich eine Dame an: “Parken ist hier streng verboten.” Die Gute arbeitet wahrscheinlich im Altenheim, zu dem die Einfahrt links vom Wagen führt, und ist blockwarttechnisch nicht ausgelastet.

“Sehen Sie denn nicht das Schild? Der Pfeil zeigt nach rechts.” Deshalb dürfe ich auch nur rechts vom Pfeil parken.

Ich versuchte, ihren Irrtum zu erklären. Dass für einen bestimmten Bereich Parken ausdrücklich erlaubt ist, heißt nicht, dass Parken außerhalb dieses Bereiches verboten ist. Parken ist vielmehr erlaubt, wenn es, zusammengefasst, nicht um einen Gehweg handelt, kein Mittelstreifen in der Nähe ist, niemand behindert wird und, natürlich, kein Parkverbotsschild aufgestellt ist.

“Für die Fläche links vom Pfeil müsste schon ein Schild aufgestellt werden, dann würde ich da nicht mehr parken.” Wie nicht anders zu erwarten, waren Argumente der Fra…

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Themen: Bild , Parken , Wagen , Zaun

Erschienen 4. Januar 2009 auf http://www.lawblog.de.

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