Park-and-Ride zur außerordentlichen Kündigung

Im Sommer musste sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage auseinandersetzen, wann die Arbeitszeit eines Mitarbeiters beginnt, beziehungsweise was nun eigentlich zur Arbeitszeit gehört. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Suche nach einem Parkplatz jedenfalls nicht mehr zur Arbeitszeit gehört und dass die Erfassung der Zeit für die Eintragen der Parkplatzsuche als Arbeitszeit eine fristlose Kündigung (sogar ohne Abmahnung) rechtfertigen kann.

Es ging um eine Verwaltungsfachangestellte, die seit 17 Jahren beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen beschäftigt war. Nach dem für sie geltenden Tarifvertrag war sie wegen ihrer langen Betriebszugehörigkeit ordentlich unkündbar. Sie arbeitete in Gleitzeit und musste ihre Anwesenheitszeit minutengenau durch Eingabe in ein elektronisches Zeiterfassungssystem am Arbeitsplatz dokumentieren. Der Tarifvertrag regelt, dass ihre Arbeitszeit „an der Arbeitsstelle“ beginnt und endet. Der Medizinische Dienst hatte in der Vergangenheit alle Mitarbeiter in einer Dienstvereinbarung darauf hingewiesen, dass jedes bewusste Unterlassen der Zeiterfassung oder jede sonstige Manipulation eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellt, die arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Im Jahr 2008 erfasste die Mitarbeiterin an sieben Tagen insgesamt 135 Minuten vor Betreten des Dienstgebäudes als Arbeitszeit. Sie argumentierte, dass ihre Arbeitszeit schon mit Durchfahren der dienstlichen Parkplatzeinfahrt beginne. Es habe keine Anweisung gegeben, dass die Uhr im Inneren des Dienstgebäudes maßgeblich sei. Sie habe aufgrund der knapp bemessenen Parkplätze häufig viel Zeit mit der Suche nach einem Parkplatz vergeuden müssen. Wegen Arbeitszeitbetrugs wurde ihr daraufhin fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht gab ihrer Kündigungsschutzklage statt, das Landesarbeitsgericht sowie das Bundesarbeitsgericht wiesen sie ab.

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Rechtsprechung , Bundesarbeitsgericht , Krankenkassen , Arbeitszeit , Manipulation , Wiesen , Außerordentliche Kündigung , Zeiterfassung , Fehlverhalten , Anwesenheitszeit , Entbehrlichkeit Der Abmahnung , Parkplatzsuche , Vertrauensmißbrauch , Zeiterfassungssystem
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 22. November 2011 auf http://www.cmshs-bloggt.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Eintragen der Parkplatzsuche als Arbeitszeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Breuning & Winkler Rechtsanwälte | 15. September 2011 — Die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers beginnt grundsätzlich erst mit Betreten des Dienstgebäudes. Wenn ein Arbeitnehmer davon abw…

BAG: Parkplatzsuche kann den Job kosten

Kanzlei Blaufelder | 31. August 2011 — Gut Ding will manchmal Weile haben, bis Arbeitnehmer auf dem betriebseigenen Firmenparkplatz eine Stellfläche für ihr Auto fi…

Fristlose Kündigung aufgrund eines fortgesetzten Arbeitszeitbetruges

arbeitsrechtsfix | 21. September 2011 — Eine wirksame fristlose Kündigung setzt das Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB voraus. Ein Arbeitsverhäl…

Vergütung: Parkplatzsuche gehört nicht zur Arbeitszeit

LohnPraxis-Weblog | 4. Oktober 2011 — Täuscht Sie einer Ihrer Mitarbeiter über seine geleistete Arbeitszeit, können Sie ihm unter Umständen fristlos kündigen. Das ha…

Parkplatzsuche ist keine Arbeit

Recht gesprochen | 4. November 2011 — Man sollte dann, wenn man die Arbeitszeit selbst in einer Zeiterfassung eintragen muss, immer darauf achten, dass diese Eintrag…

BAG: Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit - höherwertiger Arbeitsplatz

anwalt-kiel.com | 16. September 2008 — Das Bundesarbeitsgericht hat eine Entscheidung zur Verlängerung der Arbeitszeit im Rahmen der Teilzeitarbeit getroffen: Teilzeitbe…

BVerwG 2 C 45.09 - Urteil

Bundesverwaltungsgericht | 21. September 2011 — Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Kernarbeitszeit; Regelarbeitszeit; Gleitzeit; gleitende Arbeitszeit; regelmäßige tägliche Arbeitsze…

Arbeitszeit Bei Dienstreisen: Dienstreise als Arbeitszeit?

Recht und Alltag | 12. Juli 2006 — Bei Dienstreisen gilt nach den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am aus…

Erhöhung Der Wöchentlichen Arbeitszeit: Erhöhung des wöchentlichen Pflichtunterrichts - Altersteilzeit

Rechtblog | 13. April 2006 — Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTzG setzt ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis zwingend voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit au…

Kündigung aufgrund privater Nutzung des Internets

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 10. Juli 2007 — Das Bundesarbeitsgericht entschied in einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 31.05.2007 AZ: 2 AZR 200/06), daß es zulässig ist…

Bundesarbeitsgericht