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Paradox

am 28.12.2006 von http://philorama.blogspot.com

Das Sozialste, was in Deutschland geschehen könnte, wäre die Abschaffung des Sozialstaates.
Der Begriff sozial bedeutet auf die Gesellschaft bezogen. Der Begriff Sozialstaat ist daher bereits ein Widerspruch insich, da Aufgaben, die den einzelnen Mitgliedern der Gesellschaft zufallen, wie Kindererziehung, Altenpflege, Armenfürsorge nicht mehr von der Gesellschaft wahrgenommen werden, sondern von einem anonymen Gebilde namens Staat.
Die Folge ist eindeutig. Jeder versucht vom Staat so viele Wohltaten für sich in Anspruch zu nehmen wie möglich und keiner sieht sich veranlasst sich um andere zu kümmern, da …

Grundeinkommen

staatsrecht.info / Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass ich an dieser Stelle auf ein Projekt hinweisen sollte, das mir sehr sympathisch erscheint. Die politische Debatte wird gegenwärtig ja vor allem von der Frage geprägt, wie mehr Arbeitsplätze geschaffe…

Passend zu den Gewerkschaftsfestspielen des Populismus ...

Jurabilis / ... gab der weise SPD-Bürgermeister aus Neukölln dem Tagesspiegel ein Interview:Stimmt es denn, dass die Zahl derer wächst, die sich hängen lassen? Ja. Das Beunruhigende ist, dass gerade immer mehr junge Leute keinen Ehrgeiz mehr haben, ihre La…

Falsche Frage

Panorama / Eine Umfrage bei welt.deWas muss getan werden, damit in Deutschland wieder mehr Kinder geboren werden?Es muss genügend Kindergartenplätze geben, und zwar kostenlos ! Kindergeld und Elterngeld müssen deutlich erhöht werden !Die Unternehmen müssen…

Danke, lieber Staat

LawBlog / Die aufstrebenden Sozialdemokraten machen uns zu Chinesen, meint der Politikwissenchaftler Franz Walter: Der technokratisch unterfütterte vorsorgende Sozialstaat begreift Menschen als Material, als Produktionsfaktoren, in die man rentabilitätsorien…

Vorschlag: Der Angeklagten (hier: Siemens AG) wird Folgendes zur Last gelegt...

Jurabilis / Die Diskussion der Frage, ob auch juristische Personen dem Strafrecht unterfallen sollten, ist alles andere als neu. Durch die Korruptionsaffäre bei Siemens hat sie sich allerdings ihren Weg aus der Fachliteratur in die Tagespresse gebahnt: in…

BGH: Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht persönlich für die Erfüllung einer versandten Gewinnzusage

Jurabilis / Der gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet nicht nach § 661a BGB persönlich für die Erfüllung einer von der Gesellschaft versandten Gewinnzusage oder vergleichbaren Mitteilung. Dies entschied der Bundesgerichts…

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RA Philipp Munzinger

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