Papstsatire kann kirchlichen Mitarbeiter den Arbeitsplatz kosten

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 21. Oktober 2011 (L 12 AL 2879/09) festgestellt, dass die gegenüber einem vormals bei der Caritas beschäftigten Krankenpfleger verhängte Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe zu Recht verhängt worden war. Der Krankenpfleger hatte unter einem Pseudonym auf einer Internetseite den Papst diffamierende, von ihm selbst als Satire bezeichnete Texte veröffentlicht. Nach Bekanntwerden der Autorenschaft hatte der Arbeitgeber eine fristlose, verhaltensbedingte Kündigung angedroht, letztlich aber mit dem Kläger einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Arbeitslosengeld wurde dem Kläger erst nach Ablauf einer zwölfwöchigen Sperrzeit bewilligt. Zu Recht befanden die Stuttgarter Richter. Für den Abschluss des Aufhebungsvertrags habe dem Kläger kein wichtiger Grund zur Seite gestanden, denn der Arbeitgeber hätte ihm ansonsten außerordentlich fristlos kündigen können. Der Kläger habe sich wegen seiner Tätigkeit in einer kirchlichen Einrichtung auch außerdienstlich so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu den Grundsätzen des Beschäftigungsbetriebs entstehe. Durch polemische und auf niedrigem Niveau angesiedelte Äußerungen gegen den Papst als Oberhaupt der katholisc…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Kündigung , Arbeitsplatz , Pseudonym , Satire , Dauerhaft , Aufhebungsvertrag , Kirche , Sperrzeit , Lsg Baden-württemberg , Papstsatire

Erschienen 6. November 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Papstsatire rechtfertigt 12wöchige Sperre

Dies und das ... | 6. November 2011 — Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 21.Oktober 2011 (L 12 AL 2879/09) festgestellt, dass die fristl…

Papst beleidigt – Job weg

Betriebsrat Blog | 22. November 2011 — Einrichtungen der katholischen Kirche dürfen Angestellten fristlos kündigen, wenn diese den Papst beleidigen. Das hat aktuell…

Arbeitslosengeld-Sperrzeit nach Papstsatire

Kanzlei Blaufelder | 31. Oktober 2011 — Machen sich in einer katholischen Einrichtung angestellte Beschäftigte über den Papst im Internet lustig, droht ihnen nicht n…

Witze über Papst Bzw. Papstsatire Rechtfertigt 12-wöchige Sperre Von Arbeitslosengeld: Witze über Papst bzw. Papstsatire rechtfertigt 12-wöchige Sperre von Arbeitslosengeld

sozialrechtsexperte | 31. Oktober 2011 — Einrichtungen der katholischen Kirche dürfen Angestellten fristlos und ohne vorherige Abmahnung kündigen, wenn sie den Papst belei…

Aufhebungsvertrag ohne päpstlichen Segen führt zu Sperrzeit

Arbeitsrecht Chemnitz | 1. November 2011 — Unter einem Pseudonym - welches kein Gutes war - veröfftlichte eine Arbeitnehmer eines in kirchlicher Trägerschaft stehenden Krank…

Abkehr vom katholischen Glauben führt nicht zur Verhängung einer Sperrfrist

Kanzlei Blaufelder | 27. September 2011 — Sind Beschäftigte wegen ihres Kirchenaustritts von ihrem katholischen Arbeitgeber fristlos entlassen worden, darf die Agentur…

Arbeitgeber katholische Kirche: Papst geschmäht - Job weg

sueddeutsche.de | 31. Oktober 2011 — Mitarbeiter der katholischen Kirche riskieren die fristlose Kündigung, wenn sie sich öffentlich über den Papst mokieren. Das …

Aufhebungsvertrag Arbeitgeber: Arbeitsrecht: Arbeitgeber muss nicht über Folgen des Aufhebungsvertrags informieren

Recht und Alltag | 28. Dezember 2005 — Ein Arbeitnehmer kann einen Aufhebungsvertrag nicht mit der Begründung anfechten, der Arbeitgeber habe ihn nicht ausreichend übe…

Trotz Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld ohne Sperre

Arbeitsrecht | 11. Mai 2011 — In seinem Urteil vom 16. Februar 2011 hat der 3. Senat des Landessozialgerichts entschieden, dass einer nicht mehr ordentlich k…

Satirische Äußerungen eines Arbeitnehmers über den Papst

Rechtslupe | 16. Dezember 2011 — Verletzt ein Arbeitnehmer die sich aus dem Dienstvertrag ergebende Loyalitätsobliegenheit, kirchenfeindliches Verhalten zu unte…