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Papierkram dotEU

am 09.11.2005 von domainblog

Kleiner Scherz am Rande.

Die Unterlagen für die Anmeldung eines früheren Rechts im Rahmen der Sunrise Period für dotEU müssen in einer Sprache an den Valitation Agent PwC gereicht werden. Also entweder alles (Markeneintrag und sonstige Belege) auf deutsch, oder französisch, oder englisch, oder eine der anderen 25 Ländersprachen der EU-Mitglieder.

Ähem. Der Annex 2 (.pdf), in dem die Lizenzvergabe eines Rechtes bestätigt wird, gibt es derzeit nur auf englisch. Dieses Blatt muss aber auch in der jeweils gewählten Sprache eingereicht werden.

EURid versichert, sämtliche Sprachversionen rechtzeitig online zu stellen. Also liebe Anmelder, die Lizenzbestätigung noch nicht ausfüllen, solange die gewählte Sprachversion noch nicht zu haben ist.

(Was das soll, versteht wieder niemand, aber als sicher gilt: …

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RA Daniel Dingeldey

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