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Paparazzi-Fotos – keine Geldentschädigung für Heike Makatsch

am 14.05.2008 von http://www.nennen.de/

Nach den Vorschriften des BGB kann wegen eines Schadens, der nicht in Geld messbar ist (wie etwa bei einem zerstörten Fahrrad), eine Entschädigung in Geld nur in den gesetzlich festgelegten Fällen gefordert werden. Eine solche gesetzliche Vorschrift existiert für den Ersatz des immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht. Andererseits sollten Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen nicht ohne Sanktion bleiben, der Rechtsschutz der Persönlichkeit dürfe nicht verkümmern, so der BGH bereits in seinem sog. Herrenreiter-Urteil aus dem Jahre 1958.

Rechtswidriger Eingriff bedeutet nicht zugleich Geldentschädigung
Die Missachtung der Vorschriften des Rechts am eigenen Bild führt mithin nicht automatisch zu einem Anspruch auf Geldentschädigung. Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, zu dem auch das Recht am eigenen Bild gehört, begründet aber einen Anspruch auf Geldentschädigung, wenn es sich (1) um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und (2) die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann.

Ob eine so schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, dass die Zahlung einer Geldentschädigung erforderlich ist, kann nur aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen. Bei der Zubilligung einer Geldentschädigung sind auch Gesichtspunkte der Genugtuung des Opfers sowie der Prävention von Bedeutung. Letzteres gilt besonders in denjenigen Fällen, in denen es um den Schutz gegen unerwünschte Zwangskommerzialisierung einer Person geht – wie etwa durch Sensationsbilder oder -berichterstattung zur Erhöhung von Einschalt- oder Verkaufsquoten.

Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung
Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen bejahte die Rechtsprechung etwa bei veröffentlichten Nacktfotos (Intimsphäre), wiederholten und aggressiven …

Landgericht München I : Nicht jede einwilligungslose Bildveröffentlichung führt zur Geldentschädigung - Keine Entschädigung für Heike Makatsch und Tochter

MEDIEN INTERNET und RECHT / LG München I, Urteile vom 07.05.2008 - Az. Az. 9 O 22942/07 und 9 O 23075/07; nrk Nach zwei heute verkündeten Urteilen der 9. Zivilkammer des Landgerichts München I erhält weder die Schauspielerin Heike Makatsch, noch ihr Kind eine Entschädi…

Keine Entschädigung für Heike Makatsch

Heimspiel / Pressemitteilung des LG München I vom 07.05.2008: Nach zwei heute verkündeten Urteilen der 9. Zivilkammer des Landgerichts München I erhält weder die Schauspielerin Heike Makatsch, noch ihr Kind eine Entschädigung für Veröffentlichungen von Pa…

Heike geht spazieren - Keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung

blog ::: medienrecht-informationen / Die Veröffentlichung von Fotos, die sie bei einem Spaziergang mit ihrer Tochter zeigen, muss die Schauspielerin Heike Makatsch nicht dulden. Eine Geldentschädigung kann sie dafür nach zwei aktuellen Entscheidungen des Landgerichts M…

Keine Entschädigung für Heike Makatsch

Handakte WebLAWg / Heike Makatsch hatte gestern selbst und für ihre kleine Tochter vom Heinrich Bauer Verlag eine Geldentschädigung von insgesamt € 35.000,00 verlangt, weil dieser im März 2007 Fotos veröffentlicht hatte, auf denen die Schauspielerin mit ihrem wen…

Kein Anspruch des Sohnes auf Geldentschädigung wegen Filmberichterstattung über getötete Mutter

Rechtblog / Dies hat der Bundesgerichtshof am 06.12.2005 entschieden. Die Entscheidung dürfte im Hinblick auf die sog. Marlene-Dietrich-Entscheidung des BGH von Interesse sein. Aus der Presseerklärung ergibt sich folgende Zusammenfassung des Sachverhalts u…

LG München I: Keine Entschädigung für Heike Makatsch wg. Paparazzi-Fotos

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Nach zwei heute verkündeten Urteilen der 9. Zivilkammer des Landgerichts München I erhält weder die Schauspielerin Heike Makatsch, noch ihr Kind eine Entschädigung für Veröffentlichungen von Paparazzi-Fotos in Zeitschriften des Heinrich Bauer V…

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