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Papa (nicht mehr) in Haft

am 24.08.2006 von http://www.elbelaw.de/blawg

Mehrfach hatten wir über den “Vater in Haft” berichtet (zuletzt hier), der seine Kinder nicht in eine anerkannte Schule schicken wollte, sondern lieber zu Hause unterrichtet hat. Nun ist er (vorläufig) wieder auf freiem Fuß:
Nach einer Woche Erzwingungshaft ist der Hamburger Vater, der seinen Kindern den Schulbesuch verweigert, gestern Abend wieder freigekommen. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis hüllte sich der 43-Jährige zunächst in Schweigen. Für die weitere Entwicklung sei es entscheidend, wie sich der Mann jetzt verhalte, sagte ein Sprecher der Schulbehörde. Sollten die drei schulpflichtigen Töchter am Freitag nicht in der Schule erscheinen, werde die Behörde schnell reagieren. Bei einer weiteren Schulverweigerung drohe eine erneute Erzwingungshaft …

“Haft für Papa” - Teil 3: Vater sitzt jetzt in Erzwingungshaft

ElbeBlawg / Hartnäckigkeit zahlt sich nicht immer aus, wie heute das Hamburger Abendblatt berichten muss: Der Fall ist einzigartig in Hamburg und nach der Einschätzung der Schulbehörde auch bundesweit: Ein Vater, der sich weigert, seine drei schul…

Schulpflicht gilt für alle

ElbeBlawg / Unter der Überschrift „Haft für Papa“ berichtet die taz Hamburg darüber, dass ein Vater, der sich weigert, seine schulpflichtigen Kinder in die Schule zu schicken, nun erstmal in Erzwingungshaft wandert. Der strengreligi…

Erzwingungshaft gegen schulverweigernden Vater

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der Fall ist wohl bundesweit einzigartig: Ein Vater, der sich weigert, seine drei schulpflichtigen Töchter zur Schule zu schicken, wurde jetzt auf Drängen der Schulbehörde in Hamburg in Erzwingungshaft genommen. Nach einer Entscheidung des Hambu…

Papa in Haft: Bald kein Sorgerecht mehr

ElbeBlawg / Die Schulbehörde will dem Ehepaar R., das seinen drei Töchtern aus religiösen Gründen den Schulbesuch verweigert, das Sorgerecht entziehen lassen. Die schulpflichtigen Mädchen waren auch gestern nicht zum Unterricht erschiene…

Schulpflicht gilt für alle (“Haft für Papa“, Teil 2)

ElbeBlawg / Wir hatten bereits über den Vater aus Hamburg berichtet, der die Anmeldung seiner Kinder an einer staatlich akzeptierten Schule aus religiösen Gründen verweigert. Das Oberverwaltungsgericht in Hamburg hat nun das Urteil des Verwaltungs…

Schulverweigerer geht ins Gefängnis

LawBlog / In Hamburg muss ein Vater zunächst für eine Woche ins Gefängnis, weil er seine drei schulpflichtigen Kinder nicht in den Unterricht lässt. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg verhängte die Erzwingungshaft, berichtet das Hamburger Abendblatt. Nach…

“Haft für Papa” - Teil 4: Vater tritt in Hungerstreik

ElbeBlawg / Schade, unser vierter Teil beendet diese traurige Geschichte nicht, über die heute wieder das Abendblatt berichtet. Der Vater André R. (44), der sich weigert, seine drei schulpflichtigen Töchter zur Schule zu schicken und deswegen seit ver…

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