Panik bei Sportverbänden: Frist zur Umsetzung des neuen NADA Anti-Doping-Code 2009 läuft ab

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) setzt gern mal interessante Fristen: Mit Schreiben von gestern, Donnerstag, den 11. Dezember 2008 (hier) richtet er sich an die Geschäftsstellen aller nationalen Sportverbände und verlangt bis Montag, 15. Dezember 2008 (kein Scherz!) eine schriftliche Bestätigung, ob und wie die neuen Anti-Doping-Bestimmungen der NADA verbandsintern umgesetzt wurden. Als Präsidiumsmitglied eines nationalen Sportverbandes hatte ich dieses Schreiben dann ebenfalls in meinem Posteingang. Na da hat man doch - wenn man alles andere liegen lässt - immerhin zwei volle Werktage (Freitag und Montag) Zeit. Für Sportrechtsinteressierte zum Hintergrund: …

Zum 1. Januar 2009 tritt ein neues Anti-Doping-Regelwerk in Kraft, der NADA Code 2009. Eine wesentliche Änderung ist, dass statt der bisherigen starren Sanktionen künftig eine flexiblere Strafzumessung möglich ist. Allerdings wird die Anwendung des Doping Codes (Verfahren, Sanktionszumessung) auch komplexer, für die Verbände also anspruchsvoller. Doping-Bekämpfung st ein wichtiges Ziel. So weit, so gut also.

Nun ist es bekanntlich gar nicht so einfach, Vereinsstrafen (darum handelt es sich bei Doping-Sanktionen) in einem mehrgliedrigen Verbandssystem (Verein, Landesverband, Spitzenverband) so zu implementieren, dass sie für den einzelnen Kaderathleten rechtlich verbindlich sind. Kaderathleten sind ja in der Regel nicht direktes Mitglied im Spitzenverband oder Landesverband, sondern nur im Verein. Der Athlet selbst muss sich aber den Sanktionen persönlich unterworfen haben, wenn man ihn - im Falle eines Dopingverstoßes - mit einer Vereinsstrafe belegen will. Bei Berufssportlern ist eine Sperre immerhin ein Berufsverbot, da die Sportverbände eine Monopolstellung haben.

Für eine bindende Vereinsstrafenregelung genügt es also nicht, nur eine schlanke Klausel in die Satzung des nationalen Spitzenverbandes aufzunehmen, in der steht, dass alle organisierten - sagen wir Volleyballer - den neuen NADA Code unterstehen. Vielmehr muss ein detaillierter Anti-Doping-Code sowie eine Verfahrensregelung verabschiedet werden. Und deren Geltung müssen die Athleten in individuellen Athletenvereinbarung ausdrücklich für sich akzeptieren. Alles hoch kompliziert, mit vielen Querverweisen, Umsetzungsbeschlüssen und zu verschickendem Papier verbunden. Die Details würden den Rahmen sprengen.

Dass einige Verbände (nicht jeder Verband hat Justiziare) mit der rechtlichen Umsetzung hier möglicherweise etwas überfordert sein würden, war schon länger abzusehen. Konkrete Handlungsanleitungen vom DOSB gab es bislang keine, dafür widersprüchliche Aussagen, ob bzw. welche “Work around Lösungen” für die Übergangsfrist akzeptiert werden. Und die ständige Aufforderung, dass der “Neue Code” bis Ende 2008 “verbindlich umzusetzen” sei. Dies verbunden mit dem drohenden Hinweis, dass Innenminister Schäuble den Verbänden, die eine…

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Themen: Anwalt , Doping , Verbandsrecht

Erschienen 12. Dezember 2008 auf http://www.rechthaber.com.

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