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Pachtverträge und landwirtschaftliche Nachlässe

am 11.07.2006 von http://www.meisen.info

Die Kündigung eines Pachtvertrags über zu einem Nachlass gehörende landwirt-schaftliche Flächen ist eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof seine bisherige entgegen stehende Rechtsprechung aufgegeben.
BGH, Urteil vom 28. April 2006 - LwZR 10/05

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