O’zapft is: Überwachungsrepublik Deutschland
Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde der Quellcode des sog. Behördentrojaners zugespielt, den man aus der öffentlichen Diskussion als Bundestrojaner und aus der Strafrechtspraxis auch als Bayern-Trojaner kennt.
Die Analyse des CCC ist ebenso erschreckend wie vorhersehbar. Das Tool ermöglicht eine umfassende Onlinedurchsuchung, die weit über das hinausgeht, was bislang offiziell bekannt war.
Man wusste bereits aus einer Entscheidung des Landgerichts Landshut, dass das bayerische LKA das Programm einem Verdächtigen während der Sicherheitsüberprüfung am Münchener Flughafen auf sein Notebook gespielt hatte und, dass das Tool immer dann, wenn der Verdächtige mit seinem Browser online war, alle 30 Sekunden einen Screenshot angefertigt hat, der dann an das LKA geschickt wurde. Im konkreten Fall waren es über 60.000 Screenshots, die das bayerische Landeskriminalamt auf diese Weise erlangt hat.
Die Analyse des CCC zeigt nun, dass die Software neben der Überwachung der Skype-Telefonie und der Aufzeichnung und Weiterleitung von Browser-Screenshots noch eine Reihe weiterer Überwachungsfeatures enthält. In der Pressemitteilung des CCC heißt es hierzu:
So kann der Trojaner über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung bringen. Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners – also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien – ist von Anfang an vorgesehen. Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff ist möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrophon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen wird.
Zusätzlich bedenklich ist es, dass der Staatstrojaner die ausgespähten Daten zunächst an einen Server eines kommerziellen Providers in Ohio (USA) übermittelt. Offenbar ist den deutschen Behörden die Rechtswidrigkeit ihres Tuns bewusst, weshalb man es vermeidet, den Datenaustausch über einen deutschen, evtl. sogar behördlichen Server abzuwickeln.
Wenn man immer wieder hört – z.B. vom BKA – dass dieser Behördentrojaner nicht zum Einsatz kommt, sollte man dem keinen Glauben schenken. Die Strafverfolgung ist in Deutschland Ländersache, weshalb auf das BKA vermutlich tatsächlich die niedrigste Anzahl von Einsätzen entfallen dürfte. Demgegenüber scheinen die Landeskriminalämter und damit auch die Staatsanwaltschaften durchaus regelmäßigen Gebrauch von diesem Programm zu machen. In Bayern hat die Staatsregierung eingeräumt, dass der Trojaner in fünf Fällen zu Zwecken der Strafverfolgung eingesetzt worden ist. Man darf annehmen, dass die Situation in anderen Bundesländern ähnlich ist.
Die rechtliche Bewertung ist übrigens sehr eindeutig. Für eine (heimliche) Onlinedurchsuchung existiert in Deutschland derzeit überhaupt keine Rechtsgrundlage – und es wäre auch fraglich ob eine solche verfassungskonform ausgestaltet werden könnte – weshalb der Einsatz des Beh…
» Vollständiger ArtikelThemen: Bürgerrechte , Ccc , Telefonüberwachung , Onlinedurchsuchung , überwachung , Grundrechte , Notebook , Chaos Computer Club , Trojaner , Lka , Bundestrojaner , Politik , Quellen-tkÜ , Bayerntrojaner , O'zapft IS Ccc
Erschienen 9. Oktober 2011 auf http://www.internet-law.de/.
Bundesrat befürwortet Einsatz von Bundestrojanern
Rechtsanwalt Martin Steiger | 23. November 2011 — Gemäss heutiger Medienmitteilung spricht sich der Bundesrat dafür aus, im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes betreffend d…
Staatstrojaner verletzt Verfassungsrecht
Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | 12. Oktober 2011 — Der Chaos Computer Club (CCC) hat nach seinen Angaben eine staatliche Spionagesoftware analysiert. Der so genannte “Bundestro…
Bayern-Trojaner kam fünfmal zum Einsatz
Internet-Law | 26. Juni 2011 — Unter Berufung auf die morgen erscheinende Print-Ausgabe des Spiegel berichtet Heise-Online, dass der sog. Bayern-Trojaner in…
Staatsanwaltschaft will wegen des Bayerntrojaners nicht ermitteln
Internet-Law | 16. November 2011 — Vor einigen Wochen habe ich für die Piratenpartei Bayern Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister, den LKA-Präsidenten …
LG Landshut: Unzulässige Online-Durchsuchung durch Screenshot-Trojaner - Online-Überwachung
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 31. Januar 2011 — LG Landshut Beschluss vom 20.01.2011 4 Qs 346/10 LG Landshut Online-Überwachung Das LG Landshut hat entschieden, dass der Einsatz …
Die Diskussion nach der Trojaner-Enthüllung des CCC
Internet-Law | 10. Oktober 2011 — Während sich eine ganze Reihe von Politikern angesichts der Enthüllungen des Chaos Computer Clubs (CCC) beunruhigt zeigen – n…
LG Landshut: Kopieren und Speichern von Screenshots – Verstoß gegen § 100a StPO durch LKA-Trojaner
Dr. Graf | 18. Februar 2011 — Rechtsnorm: § 100a StPO Mit Beschluss vom 20.01.2011 (Az. 4 Qs 346/10) hat das Landgericht Landshut festgestellt, dass das Ko…
(Un)Zulässigkeit von Staatstrojanern
Internet-Law | 18. Oktober 2011 — Die juristische Fachzeitschrift K&R hat einen ganz aktuellen Aufsatz (K&R 2011, 681) von Frank Braun online veröffent…
Chaos Computer Club enttarnt den Bundestrojaner
LawBlog | 8. Oktober 2011 — Der Chaos Computer Club (CCC) hat nach eigenen Angaben Exemplare des Bundestrojaners untersucht, die ihm zugespielt wurden. Mit…
“nur soweit es die gesetzlichen Vorgaben erlauben”
Internet-Law | 10. Oktober 2011 — Immer mehr Bundesländer räumen ein, den Behördentrojaner einzusetzen. Der niedersächsische Innenminister Schünemann betont laut…
hrr-strafrecht.de - HRRS Oktober 2009: Buermeyer/Bäcker - Zur Rechtswidrigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung auf Grundlage des § 100a StPO
CCC | Chaos Computer Club analysiert Staatstrojaner
Staatstrojaner: Code ist Gesetz - Politik - FAZ
08.Okt.2011...Die Enttarnung des Bundestrojaners ist eine gewaltige Zäsur. Wer heute regiert, herrscht auch mit Code. Welche Instanz kontrolliert...jetzt lesen
CCC will Bundestrojaner entdeckt haben

