Halbzeit auf der Wiesn
Dies und das ... | 27. September 2011 — Das 178. Münchener Oktoberfest hat seine Pforten noch 6 Tage geöffnet. Da bleibt genügend Zeit, um den Wiesnbesuchern unter meine…
Na ja, ein paar Tage haben wir ja noch. Zeit genug, um den Wiesnbesuchern unter meinen Lesern ein kleine Mahnung des Amtsgerichts München mit auf den Weg zu geben: Das Oktoberfest ist kein rechtsfreier Raum! Was nötigte das Amtsgericht München zu dieser Feststellung? Rückblende auf den Oktober 2006: Kläger und Beklagte feierten kräftig im Bierzelt "Schottenhammel". Die Stimmung wurde immer ausgelassener. Die Beklagte bestieg schließlich ihre Sitzbank. Aus nicht näher feststellbaren Gründen - wie gesagt: ausgelassene Stimmung! - verlor sie ihr Gleichgewicht und plumpste auf den Rücken des hinter ihr sitzenden Klägers, der grade sein Glas zum Trunke angesetzt hatte. Es kam zur Kettenreaktion: Beklagte fällt auf Kläger, klägerische Zähne prallen auf das Bierglas - Ergebnis: Verletzung am Zahn und Forderung von 1.000,00 EUR Schmerzensgeld! Gibt's auch grundsätzlich meinte das Amtsgericht in seiner Weisheit: Klar sei es auf dem Oktoberfest üblich geworden, die Sitz- zu Stehplätzen zu machen. Aber dabei müsse man halt seine Umgebung im Auge behalten und man habe auch damit zu rechnen, dass man sein Gleichgewicht - gleich aus welchem Grunde - verlieren könne. Stürze man dann auf einen anderen Gast, hafte man dafür auch. Allerdings habe das Schmerzensgeld geringer als beantragt auszufallen und es gäbe nur 500,00 €. Denn auch unseren Kläger träfe eine Mitschuld. Nein, nicht dass er überhaupt auf das Oktoberfest gega…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. September 2010 auf http://ramydlak.blogspot.com.
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Wer zum Schunkeln, Tanzen und Singen auf eine Bank steigt, riskiert das Gleichgewicht zu verlieren und haftet auch dann, wenn er durch einen Dritten gestoßen wird und dadurch jemand verletzt. So entschied das AG München in einem rechtskräftigen Urte… Gleichgewichtsverlust, Haftung, Schunkeln