OVG: Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam
am 05.07.2007 von http://www.recht-blog.com
Eine in der Tschechischen Republik erworbene Fahrerlaubnis kann in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn sie in offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der deutÂschen Vorschriften erworben wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde untersagte dem Antragsteller, von seiner Anfang 2006 in Tschechien ausgestellten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, da er diese unter Umgehung der deutschen Bestimmungen erworben habe. Den vom AntragÂsteller hiergegen begehrten Eilrechtsschutz lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das OberverÂwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Zwar würden die von den Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnisse zur Förderung der FreiÂzügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU) grundsätzlich gegenseitig anerkannt. Auf diesen Anerkennungsgrundsatz könne sich ein Fahrerlaubnisinhaber in Fällen eines offenen Missbrauchs jedoch nicht berufen. Hiervon sei auszugehen, wenn er wegen schwerwiegenÂder Eignungsmängel die nationale Fahrerlaubnis nach dem in seinem Herkunftsland geltenÂden Recht nicht habe wiedererlangen können und er sie nur deshalb im EU-Ausland erworÂben habe. Diese Voraussetzungen lägen beim Antragsteller vor.
Im Jahre 1994 sei ihm die Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit einer BlutalkoholÂkonzentration von 1,41 ‰ entzogen worden. Nachdem er in der Folgezeit mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen sei, hätten ihm zwei medizinisch-psychologische Gutachten die Fahreignung wegen bestehender Alkoholproblematik abgesprochen. Im Jahre 1999 habe der Antragsteller erneut unter Alkoholeinfluss (1,69 ‰) am StraßenÂverkehr teilÂgenommen. Außerdem habe er sonstige Straftaten unter erheblichem AlkoholÂeinfluss (u.a. 2,54 ‰) begangen. Schließlich sei er im Jahre 2003 wiederum wegen Fahrens ohne FahrÂerlaubnis in alkoholisiertem Zustand (2,08 ‰) in Erscheinung getreten. Vor diesem HinterÂgrund könne es nicht zweifelhaft sein, dass dem Antragsteller im Bundesgebiet ohne neuerÂliche medizinisch-psychologische Begutachtung mit Sicherheit keine Fahrerlaubnis erteilt worden wäre. Deshalb stelle der Erwerb der Fahrerlaubnis in Tschechien eine rechtsÂmissÂbräuchliche Umgehung der deutschen Vorschriften über die Fahreignung dar.
Quelle: Pressemitteilung des OVG Rheinland Pfalz vom 03.07.2007Beschluss vom 21. Juni 2007; Aktenzeichen: 10 B 10291/07.OVG
Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer
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