OVG SH: Namensnennung der Empfänger von Agrarsubventionen im Internet zulässig

OVG Schleswig-Holstein, Az: 2 MB 7/09, 2 MB 8/09, 2 MB 9/09 – Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat am 3.06.2009 in drei Eilverfahren entschieden, dass eine Veröffentlichung von geleisteten Agrarsubventionen unter Namensnennung der Empfänger im Internet zulässig ist. Nach EU -Recht ist vorgesehen, dass EU-Subventionen im Agrarbereich unter Nennung des Namens des Empfängers, des Wohn- oder Betriebssitzes und der Höhe der Zahlung im Internet zu veröffentlichen sind. Zweck der Veröffentlichung sind eine größere Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Haushaltsmittel und eine wirtschaftlichere Haushaltsführung.

Das Verwaltungsgericht hatte eine für Ende April 2009 geplante Veröffentlichung der Daten vorläufig gestoppt und dabei erhebliche Bedenken an einer Veröffentlichung gerade im Internet und an der Kompetenz der EU-Kommission zur Regelung der Veröffentlichung geäußert.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts teilt diese Bedenken nicht und führt im heutigen Beschluss aus, dass die Veröffentlichung mit den gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Grundrechten auf Achtung des Privatlebens bzw. auf Schutz der Geschäftsdaten vereinbar sei. Zwar greife die Veröffentlichung in die Rechte der Antragsteller ein, dieser Eingriff sei jedoch angesichts des mit ihm verfolgten Ziels gerechtfertigt. Mit der Veröffentlichung sei kein schwerer Schaden für die Antragsteller verbunden. Es begegne keinen rechtlichen Bedenken, dass der europäische Gesetzgeber bei Abwägung der gegenläufigen Interessen dem Interesse an Transparenz der Zahlungen aus Haushaltsmitteln den Vorzug gegenüber den Interessen an deren Geheimhaltung eingeräumt habe.

Mit der geplanten Form der Veröffentlichung im In…

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Themen: Internet , Urteile , Internet-recht , Datenschutz-recht , Veröffentlichung , Schleswig Holstein , Ovg Schleswig , Schleswig-holstein , Geheimhaltung , Vergaberecht IT , Namensnennung
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 22. Juni 2009 auf http://www.jur-blog.de.

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