OVG SH: Namensnennung der Empfänger von Agrarsubventionen im Internet zulässig
OVG Schleswig-Holstein, Az: 2 MB 7/09, 2 MB 8/09, 2 MB 9/09 – Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat am 3.06.2009 in
drei Eilverfahren entschieden, dass eine von geleisteten Agrarsubventionen unter der Empfänger im zulässig ist. Nach EU -Recht ist vorgesehen, dass EU-Subventionen im Agrarbereich unter Nennung des
Namens des Empfängers, des Wohn- oder Betriebssitzes und der Höhe der Zahlung im Internet zu veröffentlichen sind. Zweck der
Veröffentlichung sind eine größere Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Haushaltsmittel und eine wirtschaftlichere
Haushaltsführung.
Das Verwaltungsgericht hatte eine für Ende April 2009 geplante Veröffentlichung der Daten vorläufig gestoppt und dabei erhebliche
Bedenken an einer Veröffentlichung gerade im Internet und an der Kompetenz der EU-Kommission zur Regelung der Veröffentlichung
geäußert.
Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts teilt diese Bedenken nicht und führt im heutigen Beschluss aus, dass die Veröffentlichung
mit den gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Grundrechten auf Achtung des Privatlebens bzw. auf Schutz der Geschäftsdaten vereinbar
sei. Zwar greife die Veröffentlichung in die Rechte der Antragsteller ein, dieser Eingriff sei jedoch angesichts des mit ihm
verfolgten Ziels gerechtfertigt. Mit der Veröffentlichung sei kein schwerer Schaden für die Antragsteller verbunden. Es begegne
keinen rechtlichen Bedenken, dass der europäische Gesetzgeber bei Abwägung der gegenläufigen Interessen dem Interesse an Transparenz
der Zahlungen aus Haushaltsmitteln den Vorzug gegenüber den Interessen an deren eingeräumt habe.
Mit der geplanten Form der Veröffentlichung im In…
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