OVG Rheinland Pfalz: Weniger Pension für Beamten
am 19.05.2008 von http://www.recht-blog.com
Ein Beamter, der wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden ist, muss einen Abschlag von seiner Pension hinnehmen.
Der Gesetzgeber habe einen Pensionsabschlag für die Beamten einführen dürfen, die nicht bis zum Erreichen der Altersgrenze Dienst geleistet hätten. Es sei ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass sich die Länge der aktiven Dienstzeit in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlagen müsse. Außerdem sei es gerechtfertigt, mit der Pensionskürzung dem Trend zur Frühpensionierung entgegenzuwirken. Dies gelte auch für den Kläger, der wegen DienstunfähigÂkeit und damit nicht freiwillig in den …
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