OVG Rheinland-Pfalz: Rundfunkgebühr für interfähige PC rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 12. März 2009 – AZ: 7 A 10959/08.OVG – entschieden, dass für einen beruflich genutzten PC mit Internetzugang Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Das OVG stellte aber deutlich heraus, dass eine Gebührenpflicht für internetfähige Computer nicht eintrete, wenn ein herkömmliches Rundfunkgerät zu beruflichen Zwecken (z.B. im Büro oder im dienstlich genutzten Fahrzeug) bereitgehalten wird und dafür bereits Rundfunkgebühren gezahlt werden.

“Der Kläger, ein Rechtsanwalt, setzt in seinem Kanzleibetrieb einen PC mit Internetzugang ein, den er nur für die Recherche in Rechtsprechungsdatenbanken und für Schreibarbeiten nutzt. Über das Internet können auch aktuelle Radioprogramme des beklagten Südwestrundfunks (SWR) sowie anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten empfangen werden. Deshalb zog der SWR den Kläger zu Rundfunkgebühren in Höhe von 5,51 € pro Monat heran. Das Verwaltungsgericht hob die Gebührenbescheide auf. Demgegenüber gab das Oberverwaltungsgericht der Berufung des SWR statt und wies die Klage des Rechtsanwalts ab.”(Quelle: OVG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 11/2009)

Das letzte Wort ist noch nicht gefallen. Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Sitz in Leipzig zugelassen, da die Frage, ob für ber…

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Themen: Rechtsprechung , Anwalt , Presse , Computer , Internet , Urteil , Rechtsanwalt , Links & Tipps , Rheinland Pfalz , Leipzig , Radio , Ovg , Internetzugang , TV
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 27. März 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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