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OVG Rheinland Pfalz: Nun doch GEZ Gebühren für Autoradios bei einem Gebrauchtwagenhändler

am 19.02.2008 von Rechtblog

Im Juli des letzten Jahres hatten wir über das Urteil des VG Koblenz berichtet. Dieses hatte noch die Gebührenpflichtigkeit des Gebrauchtwagenhändlers abgelehnt. Das OVG hat nun anderst entschieden.
Gebrauchtwagenhändler müssen für die Radiogeräte in ihren zum Verkauf bereit gehaltenen Fahrzeugen Rundfunkgebühren zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rhein­land-Pfalz in Koblenz.
Der Südwestrundfunk (SWR) erhob beim Kläger, einem Gebrauchtwagenhändler, für alle in seinen Fahrzeugen eingebauten Radiogeräte in Anlehnung an die für Radio- und Fernsehn­händler bestehende Rechtslage eine Rundfunkgebühr (sogenannte Händlergebühr) sowie für das im Betrieb des Klägers vorgehaltene rote Kennzeichen eine weitere Gebühr. Der hiergegen gerichteten Klage gab das Verwaltungsgericht statt, weil der SWR nicht ermittelt habe, welche mit Radios ausgerüsteten Fahrzeuge in welchen Zeiträumen zum Verkauf angeboten worden seien. Das Oberverwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger die Händlergebühr, nicht hingegen eine Gebühr für das rote Kennzeichen zu zahlen hat.
Der Kläger sei Halter der Gebrauchtwagen, die er angekauft habe und im eigenen Namen anbiete. Deshalb unterliege er für die in den Fahrzeugen eingebauten Radiogeräten der Rundfunkgebühr. Die Erhebung einer Händlergebühr statt Gebühren für jedes einzelne Radiogerät begünstige den Kläger und sei deshalb nicht zu beanstanden. Da er wegen der pauschal erhobenen Gebühr nicht jede Veränderung im Bestand …

Rundfunkgebühren bei Gebrauchtwagenhändler

Blickpunkt Recht & Steuern / Gebrauchtwagenhändler müssen für die Radiogeräte in ihren zum Verkauf bereit gehaltenen Fahrzeugen Rundfunkgebühren (Händlergebühr) zahlen, meint zumindest das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in ei…

Autohändler muss nur für ein Autoradio Rundfunkgebühren bezahlen

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Ein Autohändler muss nicht für alle Radiogeräte in Kraftfahrzeugen, die Kunden zum Verkauf vorgeführt oder von diesen Probe gefahren werden, Rundfunkgebühren bezahlen. Die Rundfunkgebührenpflicht ist vielmehr bei Entrichtung der Ge…

Keine Rundfunkgebühr für Kfz-Händler

Recht und Alltag / Allein der Umstand, dass ein Autohändler im Besitz eines roten Nummernschildes ist, rechtfertigt nicht die Erhebung von Rundfunkgebühren. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26.06.2007 (Az.: 1 K 1818/06.KO.) Der Kl…

Rundfunkgebühren für Autohäuser

Blickpunkt Recht & Steuern / Autohäuser müssen nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für die Autoradios in ihren Vorführwagen Rundfunkgebühren bezahlen. In dem jetzt vom OVG entschiedenen Fall wehrte sich die Klägerin, die ein Autohaus betreibt, gegen…

Mal wieder GEZeigt ...

Weblawg.de / „... Autohaus muss Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen zahlen Die Klägerin, die ein Autohaus betreibt, wendet sich gegen ihre Heranziehung zu Rundfunkgebühren für in Vorführwagen eingebaute Autoradios durch den Norddeutschen Ru…

Rundfunkgebühren für Autoradios

JuracityBlog / Gebrauchtwagenhändler müssen für die Radiogeräte in ihren zum Verkauf bereit gehaltenen Fahrzeugen Rundfunkgebühren zahlen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Urteil v. 29.01.2008, Az.: 7 A 11058/…

OVG Rheinland-Pfalz (7 A 11107/07.OVG): Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen

Recht für Verbraucher / OVG: Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen Für ein Radio in einem Fahrzeug, das auch zur Ausübung der Hobby-Imkerei genutzt wird, muss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rhein…

Keine Gebührenbefreiung für Rundfunkgerät im PKW eines Rechtsanwalts

Recht und Alltag / Mit Urteil vom 04.08.2006 (Az.: 4 K 393/06.MZ) hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Mainz die Klage eines Rechtsanwalts abgewiesen, bei der es um Rundfunkgebühren für dessen von ihm nicht angemeldetes Autoradio ging. Das Vorhandensein die…

OVG Lüneburg: Autohaus muss Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen zahlen

Rechtblog / Wer als Betreiber eines Autohauses Autos vorführt, in die Radios eingebaut sind, muss Rundfunkgebühren zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen in Lüneburg vom 19.12.2006 hervor (Az.: 10 LC 73/05). Quelle: Beck…

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Kiefer Paulsen und Kollegen Rechtsanwälte, Steuerberater

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