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OVG Rheinland Pfalz: Beamte müssen Kostendämpfungspauschale auch für Vergangenheit zahlen

am 04.06.2008 von http://www.recht-blog.com

Beamte müssen sich mit der sogenannten Kostendämpfungspauschale an den Aufwendun­gen für ihre und die Heilbehandlung ihrer Angehörigen beteiligen. Dies entschied das Ober­verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Ein schützenswertes Vertrauen darauf, dass die Kostendämpfungspauschale für die Ver­gangenheit nicht mehr erhoben werde, habe sich bei dem Beamten nicht bilden können. Denn die Beihilfenverordnung sehe den Selbstbehalt seit dem Jahre 2003 vor. Da die Ver­ordnung lediglich aus formellen Gründen ungültig gewesen sei, habe der Gesetzgeber die­sen Fehler rückwirkend beseitigen dürfen. Soweit sich die Kostendämpfungspauschale als Besoldungskürzung auswirke, sei ein Verstoß gegen die Gewährleistung einer amts­an­gemessenen Besoldung im Prozess um Beihilfen nicht feststellbar. Hierzu müsse ggf. eine gesonderte Klage auf Feststellung nicht amtsangemessener Besoldung am Maßstab des verbleibenden Nettogehalts …

Kostendämpfungspauschale bei Beamten: Es bleibt spannend

JuracityBlog / Die Rechtmäßigkeit der Kostendämpfungspauschale für Beamte und Richter bleibt umstritten. Wie wir bereits berichtet hatten, sind die Oberverwaltungsgerichte Koblenz und Münster der Auffassung, dass die entsprechenden Regelung…

Beamtenrecht: Kostendämpfungspauschale unwirksam - Rheinland-Pfalz zieht nach!

JuracityBlog / Das VG Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2007, - 6 K 67/07.KO - einem rheinland-pfälzischen Beamten Recht gegeben, der sich gegen die sog. „Kostendämpfungspauschale“ der Beihilfenverordnung wehrte. Der Beamte hatte in den…

OVG NRW: Und nochmal zur Kostendämpfungspauschale bei Beamtenbeihilfe

JuracityBlog / Wie Juracity bereits berichtete, hat der 6. Senat des OVG NRW die Einschränkung der Beihilfe durch die sog. Kostendämpfungspauschale für unzulässig erklärt. Damit war das OVG den Verwaltungsgerichten in Koblenz und Hamburg ge…

OVG NRW: Nochmals: Unzulässigkeit der Kostendämpfungspauschale bei Beamten

JuracityBlog / Juracity hatte bereits berichtet, dass die Verwaltungsgerichte Koblenz und Hamburg die Kostendämpfungspauschale bei Beamten als unzulässig erachtet haben. Das OVG NRW ist dem nun gefolgt. Danach sind auch in NRW nach Hamburg und Rheinland -…

Rechtmäßigkeit der Kostendämpfungspauschale in zweiter Instanz bestätigt

Recht und Alltag / Die Klagen von mehreren Beamten gegen den Abzug der so genannten Kostendämpfungspauschale von der ihnen zustehenden Beihilfe für Krankheitskosten sind auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg durch Beschlüsse vom 21.12.2006 (Az…

Richtervorlagen zur Kostendämpfungspauschale in der Beihilfeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen unzulässig

BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvL 11/02. Siehe auch: Entscheidung vom 27.09.2005…

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