OVG Rheinland-Pfalz (7 A 11107/07.OVG): Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen

OVG: Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen Für ein Radio in einem Fahrzeug, das auch zur Ausübung der Hobby-Imkerei genutzt wird, muss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Kläger wurde vom Südwestrundfunk zur Rundfunkgebühr für ein Autoradio herangezogen, weil er das Fahrzeug für seine Imkerei nutzt. Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag des Südwestrundfunks auf Zulassung der Berufung ab. Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag falle für ein Zweitgerät grundsätzlich keine Rundfunkgebühr an. Die Gebührenfreiheit gelte allerdings nicht für Zweitgeräte in Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt würden. Die Nutzung ein…

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Themen: Rheinland Pfalz , Radio , Pfalz , Rheinland , Imker , Imker Rheinland Pfalz

Erschienen 26. Mai 2008 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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