OVG: Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

Die Vermittlung privater Sportwetten ist unter Auflagen, die der Bekämpfung der Spielsucht dienen, vorläufig weiter erlaubt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hatte dem in Bad Kreuznach ansässigen Antragsteller mit sofortiger Wirkung die Vermittlung von Sportwetten untersagt. Das Ver­waltungsgericht lehnte den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Wider­spruchs gegen die Untersagungs­verfügung ab. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte Erfolg: Das Oberverwaltungs­gericht erlaubte dem Antragsteller bis zur Entscheidung in der Hauptsache Sportwetten weiterhin anzubieten. Damit hat das Oberverwaltungsgericht aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages und des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Landesglücksspielgesetzes seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 38/2006 und 21/2007) geändert. Über weitere 59 Beschwerden wird in Kürze ent­schieden.

Die Untersagung privater Sportwetten, die das Monopol der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sichern solle, wäre als Eingriff in die Berufsfreiheit der übrigen Wettvermittler nur dann rechtmäßig, wenn das Land Rheinland-Pfalz die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages zur Bekämpfung der Spielsucht umgesetzt hätte. Danach müssten die Bundesländer die Anzahl der Annahmestellen begrenzen sowie die Werbung auf eine Information und Auf­klärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel beschränken. Ein vom Land nach dem Landesglücksspielgesetz noch aufzustellendes Konzept zur Begrenzung der Annahme­stellen könnte gegenüber der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH nicht durchgesetzt werden. Denn das Land habe keinen bestimmenden Einfluss auf die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, nach­dem ihm die Übernahme der Mehrheit der Geschäftsanteile durch das Bundeskartellamt untersagt worden sei. Außerdem gehe die Werbung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH über die noch zulässige Information und Aufklärung hinaus. U. a. im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2008 sei gezielt zur Teilnahme a…

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Themen: Medien , Rheinland Pfalz , Spielsucht , Sportwette , Sportwetten , Pfalz , Bad Kreuznach , Landesglücksspielgesetz Rheinland-pfalz

Erschienen 21. August 2008 auf http://www.recht-blog.com.

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