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OVG: Photovoltaikanlagen zur Erforschung der Windenergie zulässig

am 09.10.2007 von http://www.recht-blog.com

Windenergieanlagen dürfen um Photovoltaikanlagen ergänzt werden, um ihren Nutzen zur Deckung des Eigenenergiebedarfs der Windenergieanlage zu erforschen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Zwar sei die Errichtung einer kombinierten (hybriden) Stromerzeugungsanlage, bestehend aus einer Windkraft- und einer Photovoltaikkomponente, im Außenbereich unzulässig. Denn der Gesetzgeber habe von den erneuerbaren Energien ausdrücklich nur die Windenergie­nutzung privilegiert. Photovoltaikanlagen könnten jedoch an der Privilegierung der Wind­energieanlagen teilhaben, soweit sie für diese einen sinnvollen Nutzen erbringen würden. Ein solcher Nutzen als Hilfsenergiequelle sei unter den gegenwärtigen Bedingungen am Standort der Anlagen in der Eifel zu verneinen. Da der Gesetzgeber aber auch die „Entwick­lung und Erforschung der Windenergie“ im Außenbereich erlaubt habe, sei ein hierauf bezogenes Vorhaben zulässig. Denn insofern komme es auf langfristige Entwicklungen an, wobei auch ein Einsatz der zu erforschenden Prototypen im Ausland zu berücksichtigen sei. Für drei verschieden ausgestaltete Photovoltaikanlagen der Klägerin sei ein Forschungs­bedarf hinreichend darge­legt. Das vierte Vorhaben sei mit einem dieser drei Projekte ver­gleichbar, so dass eine zusätzliche Inanspruchnahme des Außenbereichs nicht gerechtfertigt werden könne.
Hintergrund:
Der Hintergrund dieser Streitigkeiten ist eigentlich nur dann zu verstehen, wenn man weiß, dass viele Gemeinden Windenergie nicht in ihrer eigenen Gemeinde haben wollen. Insbesondere die Gemeinden, welche vom Tourismus leben, gehen nicht zu unrecht davon aus, dass eine Windenergieanlage in einem Weinbaugebiet nicht unbedingt die Landschaft verschönert. Das Problem ist nur, dass der Gesetzgeber die Windenergie privilegiert hat, weshalb nur die Möglichkeit besteht bestimmte Flächen dafür auszuweisen. Ein Schelm wer glaubt, dass man nicht versucht Flächen auszuweisen, welche eher unattraktiv für Windenergie sind.
Quelle: OVG Koblenz, Urteile vom 12. September 2007, Aktenzeichen: 8 A 11166/06.OVG, 8 A 10669/07.OVG, 8 A 10947/06.OVG und 8 A 10670/07.OVG
Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien, Arbeitsrecht, Steuern und Weinbau

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