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OVG NW zur Beamtenhaftung - Zoff der Schwiegereltern kann teuer werden!

am 25.07.2006 von http://blog.juracity.de

Beamte haften im Falle der Verletzung dienstlicher Pflichten für enststandene Schäden nicht nur gegenüber Dritten nach außen, sondern auch im Innenverhältnis gegenüber dem Dienstherrn. Für Bundesbeamte enthält § 78 BBG die entsprechende Grundlage. Nach § 78 I BBG kommt eine Haftung des Beamten aber nur bei Vorsatz oder grober Fahlässigkeit in Betracht. Der Dienstherr kann seinen Anspruch auf verschiedenen Wegen durchsetzen. So ist sowohl die Aufrechnung mit Dienstbezügen möglich § 11 II BBesG i.V. mit §§ 387 BGB, als auch die Geltendmachung durch Leistungsklage denkbar. Nach überwiegender Auffassung kann der Dienstherr aber auch einen Leistungsbescheid erlassen. Der 6. Senat des OVG NW hat sich im Rahmen seines Beschlusses vom 23.03.2006 - 6 A 2346/04 - mit folgendem Sachverhalt befaßt: Ein bei der Polizeiinspektion in Dortmund Dienst leistender und im Kreis Unna lebender Poliziebeamter fuhr gemeinsam mit einem Kollgen im Dienstwagen, alarmiert durch einen Anruf seiner Frau, zu seinen Schwiereltern, die ebenfalls im Kreis Unna leben. Er schlichtete dort einen heftigen Ehestreit. Auf der Rückfahrt zur Dienststelle in Dortmund ereignete sich nach einem Ausweichmanöver ein Unfall, bei dem am Dienstwagen ein Schaden von mehr als 13.700 EUR zurückblieb. Der Dienstherr machte in dieser Höhe einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Beamten geltend.
Die hiergegen gerichtete Klage des Beamte wies das VG Gelsenkirchen ab.
Der Beamte beantragte hierauf die Zulassung der Berufung beim OVG NW und begründete den Antrag damit, daß sein Tätigwerden in einem anderen Zuständigkeitsbereich nicht zu einer Haftung führen könne, weil er die Situation zwischen den Schwiegereltern wegen …

OVG NW zur Beamtenhaftung - Zoff der Schwiegereltern kann teuer werden!

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Teilzeitverbeamtete Lehrer sind keine Beamte

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Ein Polizeibeamter, der einen Dienstwagen privat einsetzt und dabei einen Unfall verursacht, muss dem Dienstherrn den Schaden ersetzen

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Beamtenrecht: Qualifizierter Dienstunfall und erhöhtes Unfallruhegehalt

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Bundesverwaltungsgericht zum Verfahren bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

JuracityBlog / Ein Beamter kann wegen Dienstunfähigkeit bei geschmälerten Bezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Dies sieht bei Bundesbeamten § 42 BBG (Bundesbeamtengesetz) so vor. Hat der Dienstherr Zweifel an der Dienstfähigkeit…

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