OVG NRW: Rechtswidrige Videobeobachtung friedlicher Versammlung

In einem heute veröffentlichtem Beschluss vom 23.11.2010 [Az: 5 A 2288/09] hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt, nach welchem die durchgängige polizeiliche Videobeobachtung einer friedlichen Versammlung von etwa 40 bis 70 Teilnehmern rechtswidrig war. Die Berufung der Polizei wurde nicht zugelassen. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Polizei hatte die Versammlung während ihres gesamten Verlaufs mit einer aufnahmebereiten Kamera beobachtet.

Von dieser wurden Bilder in Echtzeit auf einen Monitor in einem voranfahrenden Kamerawagen übertragen. Bei einem unfriedlichen Verlauf sollten jederzeit Aufnahmen gefertigt werden können. Wenngleich keine Bilder gespeichert worden waren, hatte das Verwaltungsgericht einen Eingriff in die Grundrechte eines Versammlungsteilnehmers auf Versammlungsfreiheit und auf informationelle Selbstbestimmung angenommen. Dieser sei nicht durch entsprechende Regelungen des Versammlungsgesetzes gedeckt gewesen. Danach darf die Polizei Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Diese Voraussetzungen lagen im konkreten Einzelfall nicht vor.

Die Polizei hatte geltend gemacht, einer gesetzlichen Ermächtigung bedürfe eine Bildübertragung nur, wenn Aufnahmen gespeichert würden. Der 5. Senat ist dem nicht gefolt und hat hierzu ausgeführt:

Die konkrete Kameraübertragung sei geeignet gewesen, bei den Versammlungsteilnehmern das Gefühl des Überwac… » Vollständiger Artikel
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Themen: Rechtsprechung , Foto , Meinungsfreiheit , Oberverwaltungsgericht , Beschluss , Grundrechte , Staat , Ordnung , Informationelle Selbstbestimmung , Informationsfreiheit , Selbstbestimmungsrecht , Versammlungsfreiheit , Versammlung , Überwachtwerden , öffentliche Versammlungen , Bild- Und Tonaufnahmen , Oberverwaltungsgericht Nrw , Ovg Nrw 5 A 2288/09 , Polizeiliche , Polizeiliche Videobeobachtung , Versammlungsgesetz , Versammlungsteilnehmer , Videobeobachtung
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 29. November 2010 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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Webportal des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen