OVG NRW gibt Sektierern Recht: Zeugen Jehovas müssen Besuch des "Krabat"-Films...

http://jusatpublicum.wordpress.com/2011/12/23/ganz-schon-viel-krabatz-um-krabat/ Nach dem Urteil des OVG "musste der Schulleiter eines Gymnasiums einen Schüler vom Besuch des Kinofilms „Krabat“ befreien, den die 7. Klasse im Rahmen des Deutschunterrichts als verbindliche Schulveranstaltung durchführte. Die Eltern des 12-jährigen gehören den Zeugen Jehovas an und hatten beantragt, ihren Sohn davon zu befreien, weil ihre Religion ihnen alle Berührungspunkte mit Spiritismus und schwarzer Magie verbiete. Die Klasse hatte vor dem Kinobesuch im Unterricht das Buch „Krabat“ von Otfried Preußler besprochen, woran der Sohn teilnahm. Der Schulleiter lehnte den Antrag ab, weil er darin einen „Präzedenzfall“ sah. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung unter Hinweis auf den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag , dagegen hatten die Eltern des Schülers Berufung eingelegt -erfolgreich beim OVG. Nach dessen Meinung ist die Entscheidung des Schulleiters rechtswidrig. Die Eltern hätten nachvollziehbar und überzeugend ihre ernsthafte Glaubensüberzeugung dargestellt, nach der sie das im Buch beschriebene und im Film zur Anschauung gebrachte Praktizieren schwarzer Magie ablehnen. Der vom Grundgesetz gebotene schonende Ausgleich der widerstreitenden Rechtspositionen sei unter Aufrechterhaltung der Teilnahmepflicht des Sohnes nicht möglich gewesen. Insbesondere sei es dem Sohn nicht zumutbar gewesen, bei denjenigen Filmszenen, die seinen Glaubensüberzeugungen und denen seiner Eltern widersprachen, entweder die Augen zu verschließen und sich die Ohren zuzuhalten oder den Kinosaal für die Dauer dieser Szenen zu verlassen. Da der Sohn an der Besprechung des Buches im Unterricht sowohl vor als auch nach dem Kinobesuch teilgenommen habe, müsse der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag im vorliegenden Einzelfall ausnahmsweise zurücktreten. Das Oberverwaltungsgericht…

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Themen: Religion , Films , Zeugen Jehovas , Krabat

Erschienen 24. Dezember 2011 auf http://archiv.twoday.net/.

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