OVG M-V: Ladenöffnungsregelungen in Bäderverkaufsverordnung M-V unwirksam

Das Oberverwaltungsgericht M-V hat mit Urteil vom 07. April 2010 (Az.: 4 K 13/09 und 4 K 14/09) die “Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr” (Bäderverkaufsverordnung – BädVerkVO M-V) vom 17. April 2009 für unwirksam erklärt.

Wie das OVG Greifswald feststellt sei zwar der Landesgesetzgeber selbst mit den Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes seiner besonderen Verpflichtung zum Schutz der Sonn- und Feiertage nachgekommen.

Diesen Maßstäben genüge die Bäderverkaufsverordnung jedoch überwiegend nicht. Vielmehr verstießen deren Vorschriften gegen das für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen vom Grundgesetz, der Landesverfassung und vom Ladenöffnungsgesetz M-V festgelegte Regel-Ausnahme-Verhältnis.

Sie ermöglichte fast ganzjährig – mit Ausnahme der kreisfreien Städte Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg (wo ledigl…

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Themen: Schwerin , Greifswald , Ovg , Rostock , Neubrandenburg

Erschienen 7. April 2010 auf http://walfischbucht.wordpress.com.

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