OVG M-V: Erhebung von Zweitwohnungssteuer bei Studenten in sogenannten „Kinderzimmerfällen“ rechtswidrig
am 06.08.2007 von http://walfischbucht.wordpress.comIn fünf Entscheidungen hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern die Heranziehung von Studenten, die an ihren Studienorten in Rostock bzw. Neubrandenburg mit Nebenwohnsitz gemeldet waren und daneben ihren Erstwohnsitz am Wohnsitz ihrer Eltern beibehalten hatten, für rechtswidrig erklärt und die entsprechenden Steuerbescheide aufgehoben (Urt.v.20.06.2007, Az.: 1 L 194/06, 1 L 241/06, 1 L 242/06, 1 L 243/06 und 1 L 257/06).Das Gericht hat zwar die jeweils zugrundeliegenden Ortssatzungen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für wirksam erachtet. Die Wohnungen der Studenten am Studienort stellten jedoch keine Zweitwohnung im Sinne der Satzungen dar, wenn die Studenten daneben nur noch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung am Heimatort beibehielten. Dieses Beibehalten eines sogenannten …
Keine Zweitwohnungssteuer bei Studenten - Bestätigung vorläufiger Entscheidung
Lichtenrader Notizen / Pressemeldung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.05.2008:Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies e…
Keine Zweitwohnungssteuer bei Studenten
Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung: Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in…
OVG Rheinland-Pfalz (6 B 11579/06.OVG) : Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen
Recht für Verbraucher / Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwa…
Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen
Die herrschende Meinung / Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der…
Keine Zweitwohnungssteuer für Studenten
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und be…
OVG Koblenz: Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Kläg…
