OVG M-V: Erhebung von Zweitwohnungssteuer bei Studenten in sogenannten „Kinderzimmerfällen“ rechtswidrig

In fünf Entscheidungen hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern die Heranziehung von Studenten, die an ihren Studienorten in Rostock bzw. Neubrandenburg mit Nebenwohnsitz gemeldet waren und daneben ihren "Erstwohnsitz" am Wohnsitz ihrer Eltern beibehalten hatten, für rechtswidrig erklärt und die entsprechenden Steuerbescheide aufgehoben (Urt.v.20.06.2007, Az.: 1 L 194/06, 1 L 241/06, 1 L 242/06, 1 L 243/06 und 1 L 257/06). Das Gericht hat zwar die jeweils zugrundeliegenden Ortssatzungen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für wirksam erachtet. Die Wohnungen der Studenten am Studienort stellten jedoch keine Zweitwohnung im Sinne der Satzungen dar, wenn die Studenten daneben nur noch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung am Heimatort beibehielten. Dieses Beibehalten eines sogenannten „Kinderzimmers“ in …

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Erschienen 6. August 2007 auf http://walfischbucht.wordpress.com.

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