OVG Lüneburg: Untersagungsverfügung von Porno-Links ohne Alterverifikation
am 02.06.2008 von http://www.jur-blog.de
OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2007, Az. 10 ME 241/07 - Leitsätze des Bearbeiters: Bei der Verlinkung auf pornographische Inhalte muss der Anbieter der Links ein Altersverifikationssystem für den Zugang einrichten. Ein solches System darf nur Erwachsenen Zugang gewähren. Wird der Zugang von Jugendlichen nicht wirksam unterbunden, ist eine rechtliche Untersagungsverfügung durch die Medienaufsicht verhältnismäßig.Mit der vorliegenden Entscheidung werden zu den Themen Haftung für Linksammlungen, Sperrung von Internetseiten, Jugendgefährdende Medien im Internet und Altersverifikation die bisherigen Diskussionen in einem Fall zusammengefasst. Zahlreiche Angebote des Internet können künftig gesperrt werden, legt man die Maßstäbe dieser Entscheidung an. Deutsche Anbieter von Porno-Links werden hinsichtlich der erforderlichen Altersverifikation nachrüsten müssen.
Dem Antragsteller war Verlinkung auf Pornographie im Internet nur unter Verwendung einer Volljährigkeitsprüfung (Altersverifikationssystem) entsprechend den Vorgaben der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten gestattet worden. Da er dieser Pflicht nicht nachkam wurde gem. § 59 Abs. 3 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) vom 31. August 1991 (Nds. GVBl. S. 311) in Verbindung mit §§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 20 Abs. 1, 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) je in der Fassung des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags eine Untersagungsverfügung erlassen und die Inhalte (Linksammlung) gesperrt.
Da die Entscheidung als Beschwerde aber unzureichend begründet worden war (Teil 1 des Entscheidungstextes), musste sich das Gericht nur mit folgenden Fragen vertieft auseinander setzen:
Der Anbieter muss als Beleg der Volljährigkeit Ablichtungen von Dokumenten, aus denen sich Name und Alter ergeben für eine Altersverifikation verlangen.
Eine Anordnung ein Altersverifikationssystem zu installieren ist als Nutzungserschwernis zulässig.
Eine Untersagungsverfügung ist nicht unverhältnismäßig.
Das wesentliche Argument des Gerichts ist dabei, dass …
Bundesgerichtshof : Keine effektive Barriere - Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang jugenschutzrechtlich unzureichend - Angabe von Ausweisnummer und Kontodaten genügt nicht.
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 – Az. I ZR 102/05 – ueber18.de; Vorinstanzen: OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. Mai 2005 – Az. I-20 U 143/04, LG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juli 2004 – AZ. 12 O 19/04 Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständ…
BGH: ueber18.de - Zur Frage der (wettbewerbsrechtlichen) Haftung desjenigen, der mittels Hyperlinks den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten eröffnet und zu den Anforderungen an ein Altersverifikationssystems im Internet.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er…
Kein Jahresempfang im Kino in Hameln
Handakte WebLAWg / Rechtsanwalt Rieger ist Eigentümer eines Gebäudes in Hameln, in dem sich unter anderem auch Kinosäle befinden. Er beabsichtigte am Samstag, den 12.01.2007 dort einen Jahresempfang mit Musikdarbietung durchzuführen. Die Stadt Hameln hatte bereits…
Keine Porno-Linklisten ohne Altersverifikationssystem
Die herrschende Meinung / Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in einem heute veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen 10 ME 241/07) eine Untersagungsverfügung der NLM hinsichtlich eines Porno-Linkportals bestätigt (Pressemitteilung der NLM). Links zu nach dem JMS…
Auch Links zu Pornographie nach dem JMStV unzulässig
Die herrschende Meinung / Das VG Lüneburg (6 B 33/07) hat am 16. Oktober - nicht überraschend - festgestellt, dass auch bewusst gesetzte Links zu (einfach) pornographischen Inhalten (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JMStV) - z.B. im Rahmen eines Porno-Portals - unzulässig sin…
OLG Frankfurt: Access-Provider ist nicht für Inhalte von Webseiten verantwortlich zu denen er nur den Zugang vermittelt - Keine Google-Sperrung
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 22.01.2008 - 6 W 10/08 völlig zu Recht entschieden, dass ein Accessprovider nicht verpflichtet ist, den Zugriff auf die Suchmaschine Google zu sperren. Ein deutscher Anbieter von Adult-Content hat…
