OVG Lüneburg: Kinderpornographie auf Dienstrechner eines Beamten

OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.04.2009, 20 ZD 2/09 -Red. Leitsätze (1) Jedenfalls wenn ein Beamter selbst einräumt, dass er mehrfach verbotswidrig über seinen dienstlichen Internetzugang Dateien heruntergeladen hat, die objektiv – auf seine eigene Einschätzung kommt es insoweit nicht an – als pornografische Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB betrachtet werden müssen, sind grundsätzlich die Beschlagnahme und Durchsuchung seiner sämtlichen auf den Datenträgern des Dienstherrn gespeicherten privaten Dateien, einschließlich des E-Mail-Verkehrs, gerechtfertigt, um das genaue Ausmaß der Dienstpflichtverletzung zu bestimmen. (2) Bei den gewalt- oder tierpornografischen, kinderpornografischen oder jugendpornografischen Schriften, deren Verbreitung etc. in den §§ 184a, 184b und 184c StGB i. V. m. § 11 Abs. 3 StGB unter Strafe gestellt ist, handelt es sich nämlich um qualifizierte Formen der pornografischen Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB. Oftmals gehen daher (nach dem Strafgesetzbuch) strafloses und strafbares Handeln ineinander über, sodass es eine aus der disziplinarrechtlichen Praxis gerichtsbekannte Tatsache ist, dass nicht wenige der Beamten, die pornografische Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB verbotswidrig auf dienstliche Datenträger herunterladen, das Strafrecht ebenfalls missachten – und sich dann eines besonders schweren Dienstvergehens schuldig machen, das zur Entfernung aus dem Dienst führen kann

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de

OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.04.2009, 20 ZD 2/09 – Durchsuchung und Beschlagnahme auf Dienstrechner eines Beamten

Gründe

Der Senat weist die gemäß § 62 Abs. 1 NDiszG statthafte Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Vorsitzenden der Kammer für Disziplinarsachen (der Landesbeamten) des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 3. Februar 2009 über die Beschlagname und Durchsuchung von Dateien (§§ 28, 26 Abs. 7 NDiszG) aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet zurück, sodass dies gemäß den §§ 63 Abs. 1 Satz 1 NDiszG und 4 NDiszG i. V. m. § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO keiner weiteren Begründung bedarf.

Gleichwohl gibt das Beschwerdevorbringen des Antragsgegners Anlass zu folgenden Ausführungen: Es kann dahinstehen, ob die Maßnahmen der Durchsuchung und Sicherstellung im Dienstzimmer des Beamten, die am 29. August 2008 (vgl. den Bericht vom 30. 8. 2008, Bl. 10 der Beiakte – BA – A) durch den Leiter der Polizeiinspektion D. vorgenommen wurden, insgesamt rechtswidrig waren (so: Landgericht E., Beschl. v. 16. 4. 2009 – 26 Qs 87/09 -) und inwieweit im Zuge ihrer Durchführung erfolgte Verstöße gegen Rechtsvorschriften ein Verwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. dazu: Gansen, DiszR in Bund und Ländern, Stand: März 2009, § 27 BDG Rn. 10b, 10c und 27). Denn aufgrund der eigenen Einlassungen des Antragsgegners im Beschwerdeverfahren ist davon auszugehe…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Internet , Urteile , Rechtsanwalt , Beschlagnahme , Durchsuchung , Beamte , Arbeitsrecht Und IT , Strafrecht Und IT , Daten , Kinderpornografie , Ovg , Internetzugang , Entfernung Aus Dem Dienst , Bilder , E-mail & Marketing

Erschienen 17. Juli 2009 auf http://www.jur-blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

§ 184c StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz von Jugendpornografischen Schriften

Strafverteidiger Blog | 19. September 2008 — Bisher stehen nur Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Schriften unter Strafe. Zukünftig wird der Bereich…

§ 184c StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz von Jugendpornografischen Schriften

Strafverteidiger Blog | 19. September 2008 — Bisher stehen nur Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Schriften unter Strafe. Zukünftig wird der Bereich…

Computer-Durchsuchung im Disziplinarverfahren

Rechtslupe | 22. Mai 2009 — In die Rechte eines Beamten, der pornografische Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB verbotswidrig auf dienstlich…

§ 184c StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz von Jugendpornografischen Schriften

Strafverteidiger Blog | 19. September 2008 — Bisher stehen nur Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Schriften unter Strafe. Nachdem der Bundesrat eine…

Sichverschaffen/Besitz kinderpornografischer Schriften – eingezogen wird nur die Festplatte!!!!

Heymanns Strafrecht Online Blog | 14. März 2012 — Manchmal ist man überrascht über die Ergebnisse, die Revisionsverfahren haben. Der Angeklagte ist vom LG wegen des Sichverschaf…

Besitz kinderpornografischer Schriften – Unbrauchbarmachung vor Einziehung

Heymanns Strafrecht Online Blog | 29. Februar 2012 — Auch eine Einziehung muss verhältnismäßig sein (vgl. § 74b StGB). Das hatte Bedeutung in einem Verfahren, in dem der Angeklagt…

Worüber sich Familienrechtler so den Kopf zerbrechen müssen

Panorama | 8. Dezember 2011 — Eigentlich geht es um ein Kind, genauer das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind. Zur Vorbereitung auf die anstehende mündli…

Erotische Mangas: Kurz: Sind erotische Mangas in Deutschland strafbar?

Internet-Strafrecht.com | 20. April 2010 — In der de.soc.recht.misc-Gruppe wurde die Frage gestellt, ob erotische Mangas in Deutschland ein strafrechtliches Problem dar…

AG Marburg: Hausdurchsuchung beim Betreiber einer Porno-Webseite

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 24. Februar 2010 — AG Marburg, Beschluss vom 06.01.2010, Az. [anonymisiert] §§ 102, 105 StPO; §§ 184 I, 184 d StGB Das AG Marburg greift bei e…

Bloßes Betrachten von Kinderpornographie im Internet ist strafbar

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 17. Februar 2010 — Auch ohne manuelles bzw. bewußtes Speichern von Dateien liegt ein Fall des strafbaren Besitzes von kinderpornographischem Mater…